Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 24. März 2009 (Az. 4 U 211/08) entschieden, dass schon der Versand von 12 Standardabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtsmissbräuchlich sein kann. Das sei zumindest dann der Fall, wenn verschiedene weitere für die Annahme einer Rechtsmissbräuchlichkeit sprechende Indizien hinzuträten.
Die Berufungsklägerin, selbst Betreiberin eines eBay-Shops, mahnte die Beklagte sowie elf weitere Betreiber von eBay-Shops wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen nach demselben Muster ab. Ihre Klage richtet sich gegen die Empfängerin der 12. Abmahnung, welche die Kosten hierfür nicht erstatten wollte.
Es ist Dienstag, sprich die Woche hat gestern erst angefangen. Nichtsdestotrotz heißt das nicht, dass nicht wieder Accounts bei MonstersGame gelöscht werden müssen. Darunter natürlich auch Leute á la “Warum soll ich denn selbst spielen, wenn ich doch extra dafür ein Programm habe?”
Da grenzt es ja fast schon an tragische Ironie, wenn man bei der Löschung eines §6ers (sprich, eines Toolers) im Profil über folgende Grafik stolpert:
Ob sich die Gelöschten nun exakt die Frage auf dem Banner stellen werden? Und ob sie sich denken können, wo ihr Account denn hin ist? Dass das Ganze natürlich nicht ohne die allertollsten Ausreden ablaufen kann, ist klar. Da spielt dann mal plötzlich der dressierte Hamster für einen, dem man in monatelanger Kleinarbeit beigebracht hat, dass er exakt alle 05:43 Minuten einen Kampf durchführen soll! Natürlich. Wie soll die Administration auch erraten, dass sich hinter dem Bildschirm ein Meisterdresseur befindet? Tja… 😉
Hier mal eine Auslese von Gestern und Heute…:
[~WFA~] Dayaks 380000740 Server 22 § 6
[I]git 380000404 Server 22 § 6
[~WFA~] Tortura Blonda 380000736 Server 22 § 6
snaps 134388 Server 1 § 14 *
snap 134205 Server 1 § 14 *
Alles meisterhafte Hamsterdresseure, anders kann man sich das nicht erklären 😉
Traurig aber wahr, dass noch nicht alle Spieler begriffen haben, was Fair-Play ist und dass man sich nicht einen Cheat-Freifahrtsschein erworben hat, wenn man mit einem Anti-Cheat-Banner sein Profil verschönert.
Der israelische Inlandsgeheimdienst Schin Bet hat die Bevölkerung am heutigen Montag aufgefordert, keine privaten Informationen wie Adressen und Telefonnummern auf Social-Community-Portalen zu veröffentlichen. “Terroristische Gruppierungen” würden derzeit gezielt versuchen, israelische Bürger über Communities wie Facebook zu kontaktieren, erklärt die Sicherheitsorganisation.
Daten sollte man bei solchen Social-Community ( Social Networks) eh niemals angeben werden , wir haben schon hier darueber berichtet “Wie Social Networks mit Daten umgehen”
Also Obacht wo man seine Daten angibt und wie viel mal verraet 😉