Keine Interesse an Aufklaerung von Cyberstalking

Verbraucher Schuetzer , Blogger die ueber manche Sachen berichten haben es leider nicht wirklich einfach, legt man sich mit manchen falschen Leuten an, dann geht das meist in einen Krieg ueber.

Anfang April war der Betreiber des Blogs http://www.verbraucherschutz.tv/ mehr oder weniger freundlich von Polizeibeamten aufgefordert worden, den Nachmittag auf dem Revier in Warstein zu verbringen. Unbekannte hatte in seinem Namen Amoklauf-Drohungen per Mail an Polizei und Staatsanwaltschaft versendet. Heute mehr als einen Monat später offenbart sich die ganze Ohnmacht des Staatsapparates bei der Ahndung von Internet-Verbrechen……..

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Ermittlungen , Nachforschungen scheint man da eher nicht wirklich zu machen, da scheint man wohl von den Beamten doch viel zu viel zu Verlangen, traurig aber war :-/

quelle : verbraucherschutz.tv ganzen Artikel lesen HIER klicken

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BKA-Mails mahnen Bussgeld an. ! Warnung!

Nicht die neuste Methode, das gab es schon mal vor laengerer Zeit, scheint aber wieder Modern zu werden , damals war es nur so , das man angeblich noch einmal die Akte im Anhang pruefen sollte und dazu die zip datei offnen sollte, was natuerlich ein unschoener Virus war.

Das Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten E-Mails mit dem Behördenabsender. Darin geht um eine angebliche Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen.

Das BKA warnt vor E-Mail-Betrug
Wie die Behörde am Samstag mitteilte, sind derzeit betrügerische Mails mit dem Betreff „Bundeskriminalamt“ im Umlauf, der angebliche Absender ist das BKA. „Diese E-Mails stammen nicht vom BKA“, erklärte die Behörde in Wiesbaden.

Der Inhalt der gefälschten Mails besagt demnach, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein „Bußgeld“ auf ein in der Mail angegebenes Konto zu überweisen. Die geforderte Überweisung sollte keinesfalls vorgenommen werden, warnte das BKA.

Wer aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet hat, soll sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und sich möglichst umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen. Das BKA wies ausdrücklich daraufhin, dass die Behörde Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt.

Quelle : focus.de zum Artikel hier klicken.

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