Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Reporter – Auf Kaffeefahrten reingelegt

Sie sind der Inbegriff der Bauernfängerei: Kaffeefahrten!

Aber gerade für Ältere und Singles ist eine Busfahrt mit Essen und Animation eine willkommene Abwechslung.

Man muss schließlich nichts kaufen – ein Vorsatz, der häufig nicht einmal die Hinfahrt überlebt. Rechnungen im vierstelligen Bereich können das bittere Nachspiel sein.

Bernhard Stitz, den ZDF.reporter begleitete, will den Bauernfängern das Handwerk legen: Stitz ist von Beruf Polizist und ein “Kaffeefahrten-Jäger”.

quelle : AntiAbzockTV

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Spickmich-Lehrerin zieht vors Verfassungsgericht

Eine Deutschlehrerin ist von Schülern auf dem Online-Bewertungsportal spickmich.de schlecht bewertet worden. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen scheiterte mit Klagen gegen die Benotung im Internet bisher in allen Instanzen. Nun will sie in Karlsruhe erreichen, dass ihre Daten gelöscht werden.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de soll höchstrichterlich geklärt werden. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, kündigte im Magazin „Focus“ an, nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

quelle : welt.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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