Bericht: Scareware erreicht “epidemische” Ausmaße

Nach einem Bericht (PDF) der Anti-Phishing Working Group (APWG) ist die Anzahl der Vorfälle stark gestiegen, in denen mit Hilfe sogenannter Rogue Anti-Malware (auch Scareware genannt) Phishing-Attacken landen sollen. Allein im ersten Halbjahr 2009 verzeichnete die APWG mehr als 485.000 Vorfälle. Tendenz stark steigend: Im Januar waren es noch gut 22.000, im Juni schon über 152.000. Rund vier Fünftel der Phishing-Attacken richten sich nach dem APWG-Bericht gegen Webseiten, die Zahlungs- und Finanzdienste anbieten

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Betrug mit Flirt-SMS floriert

Viele Menschen hoffen, ihren Traumpartner über Flirt-Hotlines zu finden: Die Liebesschwüre werden per SMS ausgetauscht, doch zu einem Treffen kommt es nie. Denn häufig ist der Traumpartner am anderen Ende der Leitung nicht echt. Er wird dafür bezahlt, dem Opfer möglichst viele SMS abzuringen. Das böse Erwachen kommt dann meist erst mit der Handy-Rechnung.

Die Fälle von Betrug durch Flirtlines häufen sich. In Kiel stehen derzeit drei mutmaßliche Betrüger und drei Strohmänner vor Gericht. Sie sollen bundesweit rund 700.000 Handy-Nutzer über einen Flirt-SMS-Chat abgezockt haben. Sie köderten Kunden über Anzeigen in Lokalzeitungen, Lock-Mails und massenhaft verschickte Werbe-SMS. Der verursachte Schaden beläuft sich auf insgesamt 46 Millionen Euro.

Die Masche ist immer dieselbe: Ein Interessent meldet sich per SMS bei dem Flirt-Chat-Anbieter an, der ihm daraufhin angeblich den passenden Partner vermittelt.

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Mobilfunk: Per Quiz in die Abofalle

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Unerwünschte Werbe-SMS bekam Dagmar Frahm aus Mönchengladbach in letzter Zeit häufig. Sie löschte sie immer wieder. Doch mit der letzten Handyrechnung kam der Schock: Rund 100 Euro zusätzlich waren auf ihrer Telefonrechnung verbucht. Sie hatte ein Abo für Klingeltöne von der Firma BobMobile und ein Ratespiel von einem weiteren Anbieter gekauft. Davon gemerkt hatte sie nichts. Dagmar Frahm fühlt sich abgezockt.

Erst mal kündigen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen“, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.“

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Gromek rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

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