Jack Wolfskin nimmt nach Kritik im Internet umstrittene Abmahnungen zurück

Der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin lenkt im Streit mit Kleinhändlern um angebliche Markenrechtsverstöße ein. Das Unternehmen will seine umstrittenen Abmahnungen
zurücknehmen. “Die zum Teil heftige Kritik unserer Kunden in den aktuellen Fällen der DaWanda-Anbieter nehmen wir ernst und zum Anlass, unser Vorgehen kritisch zu hinterfragen”, erklärte Geschäftsführer Manfred Hell am Freitag. Heftige Reaktionen im Internet hätten zum Einlenken geführt.

Jack Wolfskin hatte mehrere Kleinhändler abgemahnt, die handgefertigte Produkte über den Online-Marktplatz DaWanda.de verkaufen. Nach Ansicht des Unternehmens hatten sie sein geschütztes Tatzen-Logo verwendet. Die Betroffenen bestritten dies und argumentierten, ihre Motive sähen dem Wolfskin-Logo überhaupt nicht ähnlich. Die von dem Unternehmen beauftragte Kanzlei forderte pro Fall knapp 1000 Euro Gebühren. Das hatte in Blogs und auf Twitter Empörung ausgelöst.

Jetzt erklärte Jack Wolfskin, gegen die zehn Anbieter werde es keine weiteren rechtlichen Schritte mehr geben. Mit dem Entfernen der betroffenen Produkte von der Internetplattform sehe Jack Wolfskin die Fälle als erledigt an, den Anbietern werden die Kosten erlassen. “Darüber hinaus wird Jack Wolfskin sein Vorgehen in Fällen von kleingewerblichen Angeboten verändern.”

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Typo3-Update schließt zahlreiche kritische Lücken

Die Typo3 -Entwickler haben die Versionen 4.1.13, 4.2.10 und 4.3beta2 zum Download bereit gestellt, in denen insgesamt neun Sicherheitslücken und Schwachstellen beseitigt sind. Unter den Problemen finden sich Cross-Site-Scripting-Schwachstellen, SQL-Injection-Lücken und Möglichkeiten, Schutzfunktionen auszuhebeln und Daten auszuspähen.

Die (technisch) kritischste Lücke findet sich in der Verarbeitung
hochgeladener Dateien, durch die ein Redakteur mittels präparierter
Dateinamen laut Bericht eigene Befehle an die Shell des Systems
übergeben und starten kann. Dazu muss der Redakteur allerdings am
System angemeldet sein – auch bei den SQL-Injection-Lücken muss man am
System angemeldet sein. Zudem funktioniert der Angriff auf die Shell
nur, wenn die Dateien über Erweiterungsmodule anderer Hersteller oder
per FTP hochgeladen werden.

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