Verbot von “Killerspielen” ist offenbar vom Tisch

Ein Verbot von gewaltbeherrschten Computer-Spielen ist für die neue Bundesregierung offenbar kein Thema. Eine entsprechende Aussage ist zumindest im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht zu finden.

Insbesondere von Unionspolitikern war ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs so genannter Killerspiele in Deutschland mehrfach ins Gespräch gebracht worden. Allerdings hatte die FDP dies mehrfach als Aktionismus bezeichnet und statt dessen auf eine Stärkung der Sozialarbeit und der Pädagogik gesetzt.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Hallo Deutschland – Verkäufer einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des Gewinns verurteilt ( video )

Mit falschen Gewinnversprechen wurden schon so manche auf dubiose Kaffeefahrten gelockt. Jetzt hat sich ein Teilnehmer zur Wehr gesetzt und fordert seinen versprochenen Gewinn ein.

Theoretisch lassen sich die versprochenen Leistungen einklagen, denn das BGB sieht einen solchen Rechtsanspruch vor. Die Durchsetzung erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig, weil sich die Versender von Gewinnschreiben nicht zu erkennen geben und mit Postfächern und falschen Adressen ihre Identität verschleiern.

Doch jetzt hat das Landgericht Gießen in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09 vom 30.09.2009) den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt. Bereits in einer vorherigen Verhandlung, die am 02.09.2009 stattfand, habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die zugesagten Gewinne hafte.

Der Kläger, ein Mann aus dem hessischen Mücke, bekam Recht und erhalte nun die versprochenen 8000 Euro. Dessen Rechtsanwalt Eike Erdel, der sich auf Kaffeefahrten und Gewinnversprechen spezialisiert hat; teilte auf seiner homepage, unter „rechtsanwalt-erdel.de” in einer Pressemitteilung mit, das dieses Urteil eine weit reichende Bedeutung hat, denn künftig könnte jeder unter Berufung auf das Urteil von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des versprochenen Gewinns aus dem Einladungsschreiben verlangen.

Der Jurist aus Homberg kommt zu dem Schluss „dass die Verbraucherschützer und die Polizei fast regelmäßig den Rat erteilten, das man solche Gewinnschreiben wegwerfen sollte. Dieser Rat ist falsch und bedeutet, dass Sie Ihr Geld in den Papierkorb werfen sollen. Es besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und solche Ansprüche können durchaus durchsetzbar sein. Wenn Sie ein solches Gewinnschreiben mit Einladung zu einer Ausflugsfahrt erhalten haben und den versprochenen Gewinn durchsetzen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.” (Rechtsanwalt Eike Erdel – rechtsanwalt-erdel.de)

(Die Videobeschreibung basiert auf der Grundlage von eigenen Erkenntnissen bzw. Recherchen. Deshalb kann Sie zwar, wenn auch nur teilweise, – muss aber nicht unbedinkt auch in allen Punkten die Meinung der Produktionsfirma wiedergeben.)

[Hallo Deutschland – Werktags, 17.15 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Verbraucherzentrale empfiehlt: Auf keinen Fall zahlen!
Die Masche ist relativ simpel: Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet: “Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben, können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.” Natürlich sind betroffene Verbraucher in dem Glauben, ihr Netzbetreiber gebe hier eine offizielle Nachricht und antworten bedenkenlos.
Wer jedoch darauf vertraut und tatsächlich antwortet, bekommt eine weitete SMS mit dem Hinweis, dass man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen habe. “Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 Euro…”
Egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl des Verbrauchers zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden.

Diese Abzockermasche ist nicht neu. Leider findet Mobile Gateway aber immer noch Opfer. Nach Versand der eigenen Adressdaten erhalten die Verbraucher natürlich in der Folge eine Rechnung. 79 Euro soll für die Teilnahme am Chat innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Betroffenen, keinesfalls auf derartige SMS unbekannter Versender zu antworten. Rechnung der Mobile Gateway Poland nicht bezahlen. Auch nachfolgende Mahnungen einer Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” sollten Betroffene nicht zur Zahlung bewegen. Auf die geschilderte Art und Weise ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der die Gegenseite berechtigen könnte, hier eine Forderung mit Erfolg beizutreiben. Empfehlenswert ist auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges. Dieser Firma muss endlich das Handwerk gelegt werden.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen .

gefunden bei : forum.boocompany.com

Video zu Mobile Gateway Poland gibt es HIER

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