www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen

www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlenDie mit dem Frankfurter Kreisel verbundene IContent GmbH des Tomas Franko muss die Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen. Vorangegangen war, dass die Firma einen gültigen Vertragsabschluss auf Outlets.de behauptete und trotz Einrede der Gemahnten nicht davon abrücken wollte, sondern einen SCHUFA-Eintrag der nunmehr strittigen Forderung androhte.
Quelle: Fastix.Blogspot.com / Zum Artikel
Via: BooCompany.com
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BGH-Urteil zum Unterschied zwischen Auslesen und Ausspähen von Daten

BGH-Urteil zum Unterschied zwischen Auslesen und Ausspähen von DatenDer Tatbestand des Ausspähens von Daten ist nicht erfüllt, wenn die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten bloß ausgelesen werden. Entscheidend ist, ob eine Zugangssicherung überwunden werden muss.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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