US-Behörden klagen drei Scareware-Macher an

Das FBI hat drei Männer angeklagt, die Internet-Nutzern in mehr als 60 Ländern rund 100 Millionen US-Dollar mit Scareware abgeknöpft haben sollen. Dabei handelt es sich um Software, die Anwender beim Besuch von Webseiten mit gefälschten Warnungen über Infektionen des PC erschreckt und sie damit zum Kauf zweifelhafter Antispyware- und Antivirenprodukte bewegen soll. Letztere weist in der Regel jedoch keine Funktion auf, sondern meldet nach der Installation eine erfolgreiche Desinfektion des PC – unabhängig davon, ob er wirklich befallen war oder nicht.

quelle :  heise.de

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Neue Handynummer: LKA Bayern warnt vor Betrug per SMS ( video )

Neue Handynummer: LKA Bayern warnt vor Betrug per SMSIn einem neuen Fall von Handy-Abzocke warnt das Landeskriminalamt (LKA) Bayern alle Handynutzer davor, auf unbekannte Nummern zu reagieren. Im aktuellen Fall erhielten Nutzer eine SMS, in der ihnen ein angeblicher Bekannter seine neue Handynummer mitteilte. Riefen bzw. schrieben diese zurück, erhielten sie umgehend eine Rechnung aus London, in der die Zahlung von 79 Euro

[…] [abzocknews.de]

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Vorsicht Kunde! Der c’t magazin Datensammler horcht Passanten aus ( Video )

Ein Softwarefehler zum Jahreswechsel war schuld daran, dass hunderttausende Kredit- und EC-Karten beim Bezahlen ihren Dienst versagten. Viele Urlauber konnten im Ausland nicht bezahlen, der Kreditbranche kommt dieser Fehler teuer zu stehen. Ein Fall für den c’t magazin-Datensammler. Im Auftrag eines erfunden Institutes befragt er Passanten und bittet um intimste Daten — natürlich nur, um das Bezahlen mit dem Plastikgeld in Zukunft wieder sicherer zu machen. Es ist einmal mehr erschreckend, wie freigiebig nahezu alle Befragten ihre Daten herausgeben. Hintergrundbericht lesen : http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Dreist-trifft-leichtglaeubig-998964.html

Sendetermine hr fernsehen • 29.5.10, 12:35 Uhr • 2.6.10, 1:00 Uhr • 3.6.10, 4:25 Uhr

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BGH-Urteil könnte Softwarepatente erleichtern

Die Piratenpartei argumentiert: “Zwar wird die Patentierbarkeit von Software eingeschränkt, aber diese Einschränkung ist ein Papiertiger.” Laut Urteil muss Software einen technischer Beitrag leisten. Einzelne Codezeilen sind nicht patentfähig.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt die Gegner von Softwarepatenten befürchten, dass Software in Deutschland prinzipiell als patentierbar angesehen wird. Hintergrund des BGH-Beschlusses Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 ist ein Streit zwischen Siemens und dem Deutschen Patent- und Markenamt.

quelle : zdnet.de

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