WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Kritische Windows-Lücke entdeckt – Noch kein Patch

Im Betriebssystem Windows wurde eine kritische Sicherheitslücke entdeckt, die ausgenutzt werden kann, um einen PC aus der Ferne zu kontrollieren. Allein der Aufruf einer Website mit dem Internet Explorer kann ausreichen.

Schuld daran ist ein Fehler in der Windows-Hilfe, genauer gesagt in der Whitelist-Funktion, die festlegt, ob es sich bei einer Datei um ein legitimes Hilfedokument handelt. Diese Schutzfunktion kann umgangen werden, so dass ein aus dem Internet nachgeladenes Dokument lokale Anwendungen starten kann. Ein denkbares Angriffsszenario wäre das Starten eines Programms, das Malware aus dem Internet nachlädt.

quelle : winfuture.de

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Clickjacking für soziale Netze: Likejacking

Mehrere hundertausend Facebook-Anwender sollen am vergangenen Wochende einer Clickjacking-Attacke zum Opfer gefallen sein und auf einer präparierten Seite unbewußt auf einen versteckten “Gefällt mir”-Button (“Like”) geklickt haben. Das berichtet der Antivirenhersteller Sophos in seinem Blog.

In der Folge des Klicks erschien auf Facebook die Statusmeldung (beispielsweise “User Noob likes LOL This girl gets OWNED after a POLICE OFFICER reads her STATUS MESSAGE.”) für den jeweiligen Nutzer, die auch andere Anwender sehen können. Klickte ein weiterer Anwender auf den Status-Link auf Facebook, landete er ebenfalls auf der Clickjacking-Seite – Sophos vergleicht die Verbreitung der Links mit einem Wurm und nennt den Angriff deshalb auch Clickjacking-Wurm. Einen ähnlichen Angriff gab es schon Anfang 2009 auf Twitter.

quelle :  heise.de

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