Jugendschutz: Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz

Jugendliche sollen auch im Internet vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sieht Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen für Web-Seiten vor – angeblich ganz freiwillig. Genau das aber bezweifeln Kritiker.

Der Staat möchte Jugendliche schützen, vor drastischen Gewalt- und Sexdarstellungen, vor Lobeshymnen auf die Magersucht oder Anleitungen zum Anbau von Drogen. Der Schutz der Jugend vor solchen Medienangeboten funktioniert recht gut – nur nicht im Internet. Um das zu ändern, haben die Ministerpräsidenten der Länder, die in Deutschland für den Jugendschutz zuständig sind, am Donnerstag einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStv) unterzeichnet.

quelle : spiegel.de

Share

Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

Share

Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbieten

Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbietenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil bestätigt, dass die EU-Kommission berechtigt war, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten. […] [abzocknews.de]

Share