WDR-Markt: Telefontrick: Bei Rückruf Abo! (Video)

Dubiose Firmen rufen Privatanschlüsse an – ruft man zurück, kommt wenige Tage später eine Rechnung für ein Telefonsex-Abo. markt zeigt, was hinter der Masche steckt und wie man sich dagegen schützt und wie man sich dagegen schützt.

Es beginnt mit einem Anruf – meistens am frühen Morgen oder spät in der Nacht. Nach einmaligem Klingeln ist wieder Ruhe. Auf dem Display erscheint eine Festnetznummer. Vielleicht ein Freund oder ein Geschäftspartner? Wer dann zurückruft, könnte schon bald eine böse Überraschung erleben.

Die Anrufer versuchen, Telefonate auf eine bestimmte Festnetznummer zu provozieren. Dafür werben sie im Spätfernsehen für Sex- und Dating-Hotlines oder veranstalten scheinbar ein Gewinnspiel. Jedes Mittel ist ihnen recht, um möglichst viele Verbraucher dazu zu bringen, auf ihren Festnetznummern anzurufen. Besonders dreist ist der sogenannte „Ping-Anruf“. Die Rufnummern von Privatpersonen werden von Computern oder Telefonisten gewählt und sind oft aus Datenbanken gestohlen oder anderweitig illegal erworben worden. Einmal lassen die Telefonisten durchklingeln, dann legen sie wieder auf. Viele Verbraucher sind nicht misstrauisch und rufen zurück. Was soll schon bei einem Anruf auf einer normalen Festnetznummer passieren? Es meldet sich aber kein Freund. Ihr Anruf landet bei einer automatischen Sexhotline.

quelle : wdr.de

via abzocknews.de

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Merkel: Umfassendes Internet-Gesetz ist überflüssig

Einen Bedarf für eine umfassende gesetzliche Regelung sieht die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sachen Datenschutz im Internet nicht gegeben. Ein umfassendes Gesetz zu Angebot und Nutzung ist in ihren Augen unnötig.

Diesbezüglich dürfe man nicht den Endgedanken eines freien Internets aufgeben. Zugleich müssen die Vorstellungen vom Recht auf Datenschutz an die sich immer wieder verändernde Netzwelt angepasst werden. Merkel teilte laut einem Artikel von ‘derStandard’ mit, worüber sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aktuell berät.

quelle : winfuture.de

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Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe

Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. “Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher”, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.

quelle : computerbetrug.de

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Mahnverfahren: Nichts bezahlen

Abzocker bedrängen Verbraucher oft mit ungerecht­fertigten Mahn­schreiben. Die Masche dahinter: Sie verunsichern Menschen und machen sie so lange mürbe, bis sie schließlich zahlen. Doch das sollte niemand tun, der von Abzockern Post bekommt. Finanztest sagt, wie sich Belästigte am besten wehren und wann sie unbedingt Widerspruch einlegen müssen.

quelle und weitere Informationen : test.de

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Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam

Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” – nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )

Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.

Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.

Die simple Betätigung des jeder Aussendung beigefügten Abmeldelinks hätte zur sofortigen Abmeldung geführt. Auch telefonisch, postalisch oder via Fax hätte sich Hr. Maier umgehend austragen können. All diese Optionen wurden nicht genutzt und bewusst direkt rechtliche Instanzen eingeschaltet. So gab sich Herr Maier auch nicht mit der reinen Unterlassungserklärung zufrieden und beharrte auf der Zahlung seiner Schadensersatzforderung. Folglich wurde durch SuperComm eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen ihn erhoben und diese durch ein Anerkenntnisurteil gewonnen. Vor dem Amtsgericht Stuttgart musste Herr Maier anerkennen, dass ihm der von ihm selbst behauptete Schadensersatzanspruch gegen SuperComm gar nicht zustand.

Über dieses Verurteilung des Herrn Maier selber wird dieser verständlicherweise nicht sehr erfreut gewesen sein. So kam es auch, dass er sich im Jahre 2009 auch unter Ausnutzung der im Rahmen des rechstkonformen DOI-Verfahrens verschickten Bestätigungsmails erneut zu Worte meldete.

Über verschiedene, von SuperComm betriebene Portale wurden im Jahre 2009 Anmeldungen durchgeführt, wodurch auch die geläufigen und der Schutz vor Falschanmeldungen dienenden Double-Opt-In-Mails zur Bestätigung der Anmeldung verschickt wurden. Allein für die Zustellung dieser – gerade zur Vermeidung ungewünschter Werbung dienender Mails – forderte er sodann die Vertragsstrafe ein, welche ihm das Amtsgericht Bonn (in unseren Augen unverständlicherweise) zusprach, weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass er es war, der die Anmeldung im DOI-Verfahren durchgeführt hatte. Welchen Sinn machen vorm Hintergrund dieser Rechtsprechung überhaupt Double-Opt-In Prozesse?

SuperComm zahlte daraufhin in Erfüllung des Urteils die Vertragsstrafe und sperrte zum Selbstschutz vor weiteren bewussten (oder auch aufgrund des geläufigen Namens durch Dritte initiierten) Anmeldeversuchen die komplette Domain für jedwede Anmeldung und es ist technisch ausgeschlossen, dass irgendeine Anmeldung zum E-Mail-Empfang an auf …(a)maier.de lautende E-Mail-Adressen sowie ein Versand an solche Adressen erfolgen kann. Sie ahnen gar nicht, wie viele „Max Mustermann“, „Tina Tester“ und 123(a)test.de sowie auch irgendwas(a)maier.de von Usern zum Spaß eingegeben werden. Und hierfür wird man dann belangt?!

In unseren Augen am bedauerlichsten ist jedoch die nun nach abschließender Rechtssprechung erfolgte Verleumdungskampagne gegenüber unserem Haus. Wie uns zu Ohren gekommen ist, versucht Herr Maier aktuell dieselbe „Masche“ auch bei anderen Unternehmen, die ebenfalls im Direktmarketing tätig sind. Entsprechende Informationen betroffener Häuser liegen uns vor. Dies belegt in unseren Augen, dass der „Hüter von Recht und Ordnung“ selber sehr wohl auch monetäre Interessen mit seinen Aktivitäten verfolgt.

Es liegt nicht in unserem Interesse wegen einem Einzelfall eine große PR-Kampagne zu starten. Dennoch sehen wir uns inzwischen – durch das Agieren von Herrn Maier – gezwungen zumindest eine kurze Schilderung aus unserem Blickwinkel abzugeben.

Nur weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass die zugestellten Mails nicht auf einer möglichen betrügerischen Anmeldung beruhten, ist SuperComm gewiss nicht als Spammer zu bezeichnen. Die Adressgenerierung bei SuperComm erfolgt ausschließlich via „vermeintlich“ rechtssicherem Double Opt In und es werden weder Adressen auf illegalem Wege generiert noch inhaltliche SPAM Nachrichten produziert. Selbstverständlich kennen auch wir andere und deutlich einfachere Handhaben in dieser Branche. Hiervon sowie dem von Ihnen ebenfalls weitergetragenen Vorwurf der bewussten SPAM-Aussendung distanzieren wir uns jedoch deutlich!

Mit freundlichem Gruß

Sven Nobereit

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Warnung: Gefälschte World of Warcraft eMails im Umlauf

Mit einer gefälschten eMail versuchen Betrüger gerade wieder einmal, an die Zugangsdaten von World of Warcraft Spielern zu gelangen. Loggt man sich auf der gefälschten Battle.net Webseite ein, gibt man den Betrügern mit Nutzernamen und Passwort Zugang zu seinem Account.

Blizzard selbst warnt, dass Emails von der Adresse @blizzard.com oder @battle.net nicht immer zwingend auch von Blizzard kommen müssen.

quelle : computerhilfen.de

via abzocknews.de

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Grüne wollen Sex-Vergnügungssteuer abschaffen

In Nordrhein-Westfalen müssen Prostituierte in einigen Städten sogenannte Vergnügungssteuer zahlen. Grünen-Abgeordnete planen nun das Ende dieser Schöpfung der schwarz-gelben Vorgängerregierung.

“Es ist nicht richtig, die Prostituierten zusätzlich zu den eh schon zu zahlenden Steuern wie Einkommenssteuern zu belasten“, sagte die Landtagsabgeordnete der Grünen, Verena Schäffer. Viele würden bereits am Existenzminimum leben. Mögliche Änderungen an der derzeitigen Steuer seien deshalb zu prüfen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

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Polizei warnt vor Abzocke

Eine Service-Agentur aus Essen schreibt derzeit Personen an, die im PLZ-Bereich 96 wohnen und zwischen 1915 und 1965 geboren sind. Darin wird dem vermeintlichen Gewinner suggeriert, dass er 10 000 Euro gewonnen hätte.

quelle : infranken.de

via abzocknews.de

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Wieder erhalten unzählige ahnungslose Verbraucher Mahnschreiben von Proinkasso aus Neu-Isenburg. Mit drastischen Worten werden sie an eine angeblich offene Forderung für die Anmeldung zu einem Gewinnspieleintragungsservice erinnert. Proinkasso gibt an für ihren Mandanten – die CSS Kontor GmbH Hamburg, Abwickler für verschiedene Gewinnspieleintragungsdienste – eine Forderung von über 200 Euro einzuziehen. Die offene “Schuldsumme” sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die infolge des Zahlungsverzuges zu tragen seien, sind innerhalb der nächsten 7 Tage auf das Konto des Zahlungsabwicklers abavu UG zu überweisen. Nur die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspare weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Eine Drohkulisse von Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher wird aufgebaut.
Die versuchte Geldeintreiberei von Proinkasso ist ein krasses Beispiel von vielen ähnlichen Mahnungen mit denen Rat suchende Verbraucher täglich in den Beratungsstellen vorsprechen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in den Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen.
Empfänger derartiger Mahnschreiben, die einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll.
Keinesfalls sollte aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden, um die Forderung “abzustottern”. Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderungen anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale hält einen Musterbrief bereit, mit dem unberechtigte Forderungen und Rechnungen zurückgewiesen werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de

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Twitter wird Kommunikationskanal für Pädophile

Die Organisation “No abuse in internet” (NAIIN) hat darauf hingewiesen, dass Pädophile zunehmend Twitter als Kommunikationskanal nutzen. Die Beschwerden über kinderpornographische Inhalte häufen sich.

“Verborgen hinter meist harmlos klingenden Nutzernamen twittern Pädophile vor allem, weil es ihnen die Möglichkeit bietet, Kinderpornografie einfach und schnell zu verbreiten”, sagte Dennis Grabowski, Vorsitzender der Organisation.

Demnach häufen sich Links zu entsprechenden Websites, Filmen und Bildern. “Unter’m Strich werden immer mehr Tweets mit Links auf kinderpornografische Internet-Inhalte gepostet”, erklärt Grabowski unter Verweis auf die steigende Zahl an Hinweisen zu entsprechenden Tweets, die bei der von NAIIN betriebenen Beschwerdestelle für illegale Inhalte im Internet eingehen.

quelle : winfuture.de

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