Abofalle: Drohung mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

Die Zeiten, in denen die Betreiber von Abofallen das große Geld machen konnten, scheinen so ganz allmählich dem Ende zuzugehen – immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen Verbraucher-orientiert, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abofallen im Internet geht. So auch im vorliegenden Fall.

Was war passiert?

Der Inhaber einer Werbeagentur erhielt von einem Betreiber einer Internet-Abofalle eine Rechnung über 96,- EUR für die vermeintliche Nutzung der Dienste der Abofalle. Als dieser Rechnung mit dem Hinweis widersprochen wurde, dass die zwölfjährige und somit minderjährige Tochter den Vertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen habe und diesem in der Folge nachträglich seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde und der Vertrag hilfsweise widerrufen wurde, erhielt der Inhaber der Werbeagentur eine „LETZTE Mahnung“, in deren Rahmen ein negativer SCHUFA-Eintrag im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung angedroht wurde.

quelle und vollstaendiger Bericht : e-recht24.de

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Adobe schließt kritische Lücke im PDF-Reader

Adobe hat heute einen außerplanmäßigen Patch für den PDF-Reader sowie Acrobat veröffentlicht. Damit wird eine kritische Sicherheitslücke beseitigt, die auf der Sicherheitskonferenz Black Hat Anfang August 2010 enthüllt wurde.

Durch das Öffnen eines speziell manipulierten PDF-Dokuments kann beliebiger Code ausgeführt werden, so dass Schadsoftware auf das betroffene System gelangt. Beim Schließen dieser einen Sicherheitslücke bleibt es nicht. Mit dem Patch auf Version 9.3.4 werden auch gleich noch weitere Sicherheitsprobleme beseitigt, heißt es im Security Bulletin.

quelle : winfuture.de

via : pc-service-overmann.eu

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