BKA fordert strengere Providerregeln in Kinderporno-Schwerpunktländern

Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht “Optimierungspotenzial” bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet und beim Durchsetzen des von Schwarz-Gelb beschlossenen Ansatzes “Löschen statt Sperren”. Die Polizeibehörde könne im Ausland wegen der Hoheitsbefugnisse anderer Staaten nur in engen Grenzen einwirken, heißt es in einem Schreiben des BKA an mehrere Netzpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, das heise online vorliegt. Mit dem Aufruf “an alle Beteiligten” fordert das Amt dennoch, die technischen und finanziellen Infrastrukturen von Ländern, in denen die meisten kinderpornographischen Inhalte zum Online-Abruf bereitgehalten werden, besser gegen kriminellen Missbrauch abzusichern.

quelle : heise.de

Share

Trojaner “stuxnet”: Der digitale Erstschlag ist erfolgt

Fieberhaft arbeiten die besten Sicherheitsexperten der Welt an der Analyse eines völlig neu-artigen Computervirus. Jetzt legen erste Indizien einen erstaunlichen Verdacht nahe: Offen-bar hat die digitale Waffe das iranische Atomprogramm sabotiert.

quelle : faz.net

via abzocknews.de

Share

Gerichtsverhandlung wird zu Werbeveranstaltung

Am 5. Februar vergangenen Jahres hatten die Polizei und die Gewerbeaufsicht der Kreisver-waltung nach einem Hinweis im Soldatenheim „Haus Hohenwald“ in Stadtallendorf zugeschla-gen. Ein inzwischen 63 Jahre alter Geschäftsmann aus Bremen hatte zu als Kaffeefahrten getarnten Verkaufsveranstaltungen eingeladen.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

Share

Die Tricks der Inkasso-Ganoven

Inkassobüro – das Wort allein löst bei vielen Menschen Ängste aus – und es klingt nach Ärger. Aber was dürfen Inkassounternehmen eigentlich – und was nicht? Und wie können Sie dubiose von seriösen Inkassounternehmen unterscheiden?

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

Share

Inkassounternehmen: Selbst das schwärzeste Schaf kommt ungeschoren davon

Mangels verbindlicher Vorschriften bewegt sich die Inkassotätigkeit in einem nahezu unge-klärten Raum. Dies führt dazu, dass Inkassounternehmen keiner effektiven Aufsicht unter-liegen, d.h. selbst bei eklatanten Verstößen gegen die Zulassungskriterien (wie z.B. Fach-kenntnisse, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) wird die Zulassung nicht entzogen.

quelle : verbraucherzentrale-sh.de

via abzocknews.de

Share