Datenklau: Nur ein Maus-Klick bis zur Abmahnung

Musik, Fotos, Filme und Texte gelten als geistiges Eigentum. Viele Nutzer verletzen das Urheberrecht im Internet.

Der Brief war ein Schock für Sebastian T.: Schadenersatz in Höhe von 450 Euro sollte er zahlen für einen Film, den er illegal genutzt habe, und zusätzlich auch noch die Anwaltsgebühren für die Abmahnung begleichen. Alles in allem fast tausend Euro. Eine beiliegende Erklärung, künftig sein Handeln zu unterlassen, sollte er auch noch unterschreiben. Was hinter dem Schreiben steckte, konnte ihm erst ein Anwalt erklären, denn Sebastian T. (Name geändert) war sich keiner Schuld bewusst.

quelle : welt.de

Share

Britisches Verteidigungsministerium warnt vor Facebook Places

Das britische Verteidigungsministerium sorgt sich um die Facebook-Mitglieder unter den militärischen und zivilen Mitarbeitern der britischen Streitkräfte, insbesondere die in Nordirland stationierten. Nachdem Facebook den Dienst Places vor wenigen Wochen auch in Großbritannien startete, warnt nun das Ministry of Defense (MoD) davor, dass Angreifer Militärangehörige genau lokalisieren könnten, denn Facebook zeigt mit Hilfe der Places-Funktion standardmäßig auch den Aufenthaltsort von Mitgliedern an. Obendrein kann der Aufenthaltsort von Mitgliedern auch durch deren Facebook-Freunde mitgeteilt werden, was die Betroffenen möglicherweise gar nicht wissen (“Personen, die jetzt hier sind”, in der englischen Version “People Here Now”). Daher rät das Ministerium, die passenden Funktionen in Places zu deaktivieren.

quelle : heise.de

Share

Abmahnung wegen offenem W-Lan: Café-Kette schaltet Internet-Anschlüsse ab

Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.

Quelle : crn.de

via abzocknews.de

Share

Klagen gegen Volkszählung wurden abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.

Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.

“Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen”, heißt es in der Begründung des Gerichts.

quelle : winfuture.de

Share