Die Verbraucherzentralen raten inzwischen dazu, potenziell unseriöse Angebote im Netz über Screenshots zu dokumentieren. Dies kann vor unberechtigten Forderungen schützen.
Dabei geht es insbesondere darum, Internet-Abzocker zum Nachweis eines Vertragsabschlusses aufzufordern, wenn diese Abogebühren einfordern wollen. “Wenn man den Anbieter vergeblich zum Nachweis des Vertrages aufgefordert hat, kann man weitere Mahnungen ignorieren”, sagte Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müsse man widersprechen. Screenshots der besuchten Seiten seien dabei hilfreich.
Hintergrund dessen sind anhaltende Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abo-Verträge. “Mit einem scheinbar verlockenden Angebot wollen die Anbieter an schnelles Geld und die persönlichen Daten der Betroffenen kommen”, so Richter. Auf mögliche Kosten wird nicht oder nur versteckt hingewiesen. Wenige Wochen später bekommt der ahnungslose Nutzer dann eine Rechnung.
Quelle : winfuture.de
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