Dubioses Branchenverzeichnis im Internet

Mit zweifelhaften Methoden versucht ein Düsseldorfer Unternehmen Gewerbetreibende dazu zu bringen, sich in einem Online-Branchenverzeichnis eintragen zu lassen. Der Haken ist erst im (sehr) Kleingedruckten zu finden: Wer auf das Angebot eingeht, muss mit Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen.

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Dubiose Telefon-Abzocke

Da staunten Inge und Heinz Steiner (Namen geändert) aus Mennighüffen nicht schlecht, als sie Post von der Firma “Czech Media Factoring” bekamen. Für einen Anruf bei einer dubiosen Sex-Hotline sollte das Ehepaar 90 Euro bezahlen und diesen Betrag innerhalb von acht Tagen an das Unternehmen überweisen. “Dabei waren wir zur angegebenen Uhrzeit überhaupt nicht zu Hause”, sagt Inge Steiner.

Im Schreiben an das Ehepaar Steiner verweist das Unternehmen auf acht Telefonnummern, von denen eine zur oben angegebenen Uhrzeit angerufen worden sei. Dabei sei eine kostenpflichtige Telefonsex-Serviceleistung des Unternehmens “R.M.I.” in Anspruch genommen worden. Dieses sitzt laut Rechnung in Road Town Tortola – der Hauptstadt einer Insel in der Karibik.

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Tückische Abofallen in iPhone- und Android-Apps

Mit dreisten Methoden locken Content-Anbieter derzeit Smartphone-Anwender in Abofallen. Kassiert wird einfach über die Telefonrechnung – und die Netzbetreiber verdienen mit. Zum Schutz können Anwender das Inkasso für Fremdanbieter sperren lassen, schreibt das Com-putermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 22/10.

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Internet by Call: Zahlreiche Preiserhöhungen

Für Dienstag, 12. Oktober, hat sich der Internet-by-Call-Provider avivo etliche Tarif-änderungen vorgenommen. Insgesamt fünf Tarife der Marken Surf2Go, 12 Online und ByCall24 werden dann deutlich teurer und können für die Anwender, die nicht rechtzeitig auf Alternativen umschwenken, zur Kostenfalle werden.

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Justizministerin kontert Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist in der öffentlichen Kampagne von Innenpolitikern von CDU und CSU für eine Neueinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zum Kontern übergegangen. Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die “pauschale und anlasslose” Protokollierung “jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar”, heißt es in einem Strategiepapier aus dem Hause der FDP-Politikerin, das heise online vorliegt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Verbindungs- und Standortinformationen bei Bedarf bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Ein Rückgriff auf diese sogenannten Verkehrsdaten sei nach § 100g Strafprozessordnung auch heute ­ ohne Vorratsdatenspeicherung ­ “ohne Weiteres möglich”.

quelle : heise.de

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