Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Doch kaum jemand kennt die strikten gesetzlichen Regelungen, die beim Einlösen zu beachten sind.
Ob Kochkurs, Ferrari fahren, Schnitzen mit der Kettensäge oder ein Fotoshooting für Muttis Katze: Gutscheine waren dieses Weihnachtsfest ein Renner. Viele verschwinden aber erst einmal in der Schublade. Wer einen alten Gutschein wiederfindet, sollte ihn nicht gleich wegwerfen, rät Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er muss nicht automatisch verfallen sein – selbst wenn die Frist schon abgelaufen ist. Häufig können sich Kunden noch Geld zurückholen.
Quelle : welt.de
via abzocknews.de
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