Betrügerische Liebesgrüße aus Russland: Wie der Sicherheitsdienstleister Panda Security berichtet, versuchen Online-Kriminelle derzeit, mit gefälschten Flirt-Nachrichten Kasse zu machen. Dazu geben sich die Drahtzieher in Sozialen Netzwerken wie Facebook als junge, attraktive Frauen und Männer aus Russland aus, die Kontakte knüpfen möchten.
Unbemerkt und ahnungslos – So kommen wir an Ihre persönlichen Daten ran!
Unsere persönlichen Daten sind bares Geld wert. Mit vertraulichen Angaben wird immer wieder grober Missbrauch betrieben. Doch allen Warnungen und Berichten über Datenmissbräuche zum trotz, passiert es in Deutschland immer häufiger, dass ahnungslose Opfer in die Datenfalle tappen. Schon im letzten Jahr sind wir los gezogen und wollten es wissen:
* Sind die Deutschen wirklich so ahnungslos und geben leichtsinnig vertrauliche Daten preis?
* Hört denn keiner auf tägliche Warnungen?
Das Ergebnis machte uns schon damals fassungslos. Wir sammelten eine Unmenge an vertraulichen Daten bis hin zu Speichelproben und Fingerabdrücken. Doch wie sieht es in 2011 aus? Haben die Menschen unsere Warnung erhört? Vielleicht sogar daraus gelernt? Oder gehen die Deutschen immer noch völlig leichtgläubig mit Ihren persönlichen Angaben um?
Ein hessischer Autofahrer hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Massenabgleich von Fahrzeugkennzeichen geklagt. Der Datenschützer Patrick Breyer hat nun die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 3187/10, PDF-Datei) auf seiner Website veröffentlicht. Der Autofahrer meint demnach, dass das dem Abgleich zugrundeliegende Landesgesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreife. Das Gesetz ermögliche einen “dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen” in Hessen. Selbst zum Schutz beliebiger “privater Rechte” werde ein Kfz-Massenabgleich zugelassen. Das hessische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.
Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.