Weitere Wettbewerbs-Beschwerde gegen Google

Der Internetkonzern Google sieht sich mit einer weiteren Beschwerde wegen des angeblichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Internet-Suche konfrontiert. Nachdem bereits im vergangenen Jahr drei Klagen der Konkurrenz direkt bei der EU-Kommission eingegangen waren – weitere wurden vom Bundeskartellamt weitergeleitet –, hat nun das französische Unternehmen 1plusV nachgelegt. Das teilte Google am Dienstag laut dpa in Brüssel mit.

Bereits Ende November hatte die EU-Kommission ein Prüfverfahren gegen Google eingeleitet. Europas Wettbewerbshüter untersuchen, ob das IT-Unternehmen Ergebnisse der Online-Suche manipuliert und Konkurrenten benachteiligt hat. Falls sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld. Eine Frist für den Abschluss des Verfahrens gibt es nicht.

Quelle : heise.de

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Neuausrichtung – Eventus Lernsysteme GmbH will jetzt nicht mehr abzocken

Wie mich die Eventus Lernsysteme GmbH via Twitter unbedingt wissen lassen wollte, möchte man sich jetzt “neu ausrichten“ und stellt nun das Geschäftsmodell “Abofalle“ ein. In einer hauseigenen Pressemitteilung werden dann auch gleich eine Vielzahl von Gründen aufgezeigt, weshalb man sich zu diesem Schritt “genötigt“ fühlt (sehr lesenswert und ein Paradebeispiel für “Abzocker-Rhetorik” oder kurz, das “Pipi Langstrumpf-Syndrom“). Ich hingegen denke, es gibt da ganz andere Gründe die den jetzigen “Rückzug“ begründen, denn:

1. Ist es den Herren Christian Wagner, Christof Michael und Darko Vipic seit zig Jahren sch…egal, dass es öffentlichen Widerstand gegen ihre gewerbsmäßige Abzocke gibt.
2. Hat man sich im November 2010 gegenüber SternTV, zwar belustigend doch im Kern schlicht feige, verleumdet und vom allerfeinsten selbst vorgeführt.
3. Seit Januar 2011 wird das Geschäftsmodell der Eventus Lernsysteme GmbH (zuvor Cybertainment GmbH, New Content GmbH, ProCode Marketing GmbH, Hama Media GmbH) strafrechtlich relevant als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft.

Quelle und vollstaendiger Artikel : abzocknews.de

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Rufschädigung im Netz-Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen – etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Quelle : n-tv.de

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Call-by-Call: Abzocke mit alten Rechnungen?

Abzocke mit alten Rechnungen? Dem Wolfsburger Achim Conzem flatterte jetzt eine Mahnung über 3,66 Euro ins Haus. Das Unternehmen „acoreus“ fordert das Geld, weil der 39-Jährige angeblich Call-by-Call-Gespräche über 66 Cent nicht bezahlt haben soll – im Jahr 2005. Die Polizei rät Conzem und möglichen anderen Betroffenen, solche Briefe zu ignorieren.

Quelle : waz-online.de

via abzocknews.de

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