Betrug: Arbeiterkammer warnt vor Gewinnspielen

So gut wie jeder Vorarlberger hat in den vergangenen Jahren schon un­seriöse Gewinnspielmitteilungen per Post erhalten. Sätze wie „Sie haben gewonnen – holen Sie Ihren Preis in den nächsten Tagen bei uns ab“ wecken die Neugierde des Empfängers. Das „Energiegewinnspiel Österreich“ war eines davon.

Quelle: Vol.at / Zum Artikel

via abzocknews.de

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“Internet-Leihe” am Rand der Legalität

Auf der Internetseite kino.to sind Blockbuster zu sehen, ohne das Verbraucher dafür Geld zahlen müssen. Als Stream laufen dort aktuelle Kinofilme wie “Thor” oder “Scream 4″. Das Portal ist genauso beliebt wie umstritten. Einig sind sich Juristen lediglich darin, dass das Angebot illegal ist.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Zuckerberg will Facebook für Kinder öffnen

Nach dem Willen von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg soll das soziale Netzwerk künftig auch für Kinder nutzbar sein, die jünger als 13 Jahre sind. Gegenwärtig verbietet das US-Bundesgesetz Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) US-amerikanischen Unter-nehmen, persönliche Daten von Kindern zu speichern.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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