Weil er sich von einem Blogger im Internet verunglimpft fühlte, erwirkte der Betroffene beim Landgericht Berlin eine einstweilige Anordnung gegen den Blog-Plattformbetreiber Google.
Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei “asozial”, wäre ein “Spitzel”, sei “geisteskrank und schwachsinnig”, sei “ein russischer Nazi gewesen” und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
via abzocknews.de
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