Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Outlets.de – Vorbereitung zur Werbeoffensive auf Google

Nachdem es einige Zeit relativ ruhig war um die Abofallenabzocker, lässt sich zur Zeit die generalstabmäßige Vorbereitung des Frankfurter Kreisels um Michael Burat zum nächsten Großangriff seines Vorzeigeprojekts outlets.de beobachten.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook: Warnung vor “Bist du das?? ahahahaha” Virus ueber Facebook Chat

Seit heute verbreitet sich ein Trojaner über den Facebook-Chat welcher sich “Bist du das?? ahahahaha” nennt bzw. kann er sich auch “hahaha! is this you :-) ” nennen. Wir haben bereits dazu sehr viele “Reports” bekommen (Danke für die Info an alle). Im Chatfenster wird ein Link angezeigt welcher die Dateiendung *.JPG oder *. JPEG besitzt und viele der Nutzer sind nun der Meinung, dass es sich hier um eine Bilddatei handelt aber Achtung denn hinter dem Link verbirgt sich keine Bilddatei sondern eine *.exe Datei also eine ausführbare Datei welche mit einem Trojaner bzw. Virus versehen wurde. Wie das Posting im Chatfenster aussieht haben wir in diesem Artikel beschrieben!

 

Das Chatfenster

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Klickt man diesen Link öffnet sich ein Fenster welches wie folgt aussieht:

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Quelle : mimikama.at

Hier ist wie immer zu beachten, links die man nicht kennt zu oeffnen und nichts herunterzuladen wo man die herkunft nicht kennt, auch sollte man beachten das man seine Antiviren Programm staendig Aktuell haelt und Updatet.

Wer auf Nummer sicher gehen moechte, sollte sein Antiviren Programm einmal auf seinem Computer vollstaendig durch laufen lassen, und hier waere es empfehlenswert die Heuristische Analyse auf Tief bzw. hoch zu stellen und eben so die Rootkit Suche so fern nicht aktiviert einzuschalten.

Auch sollte man in Regelmaessigen abstaneden einmal seine Facebook APPS zu Kontrollieren, welche Installiert sind und welche auch von welchen Rechten Gebrauch machen und was von eurem Profil beziehen.

Wichtig ist eben so im Profil unter Aktivitaeten und Interesse zu schauen welche Webseiten bei einem eingetragen sind unter “andere Webseiten” dort befinden sich z.b. webseiten die man gelikt also “gefaellt mir” geklickt hat, auch hier gibt es boese Seiten.

Sehr zu empfehlen ist folgendes Facebook APP namens : BitDefender safego

Dieses prueft euer Profil und auch eure Sicherheitsfreigaben.

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Alexander Hennig mit neuer Firma auf Kundenfang

Für die Abofallen downloadtransfer.de und Hypersoftware.de gibt es jetzt das Nachfolgeportal premiumdownloaden.de. Neu ist auch die Firma Miranavo Content Plus mit der Alexander Hennig die Abzockseite betreibt. Die späteren Opfer werden durch Updates von Programmen und Tools in die Falle gelockt.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Telomax war gestern, NEXT ID Technologies GmbH ist heute….

Es hat nicht allzu lange gedauert, bis man einen “Nachfolger” für die Telomax GmbH Frankfurt fand, die NEXT ID Technologies GmbH bucht nämlich neuerdings über die Telefonrechnung angebliche Beiträge für Gewinnspiele ab.

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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Dubiose Kaffeefahrt

“Goldene Zeiten” sollten gestern angeblich für einige Wermelskirchener Senioren angebrochen sein, die einer Aufforderung zu einer dubiosen Kaffeefahrt folgen sollten. Zu diesem gehörte auch Achim Preußer aus der Pfarrstraße, der “den Braten” allerdings schon durch seine Internetrecherche “gerochen” hatte.

Quelle: RP-online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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