Bei Heidi Klum ist Vorsicht geboten. Das sollten nicht nur die Teilnehmerinnen an ihrer Modelshow wissen, sondern auch Internet-Surfer. Hinter Links zu dem Topmodel können sich unangenehme Überraschungen verbergen.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Bei Heidi Klum ist Vorsicht geboten. Das sollten nicht nur die Teilnehmerinnen an ihrer Modelshow wissen, sondern auch Internet-Surfer. Hinter Links zu dem Topmodel können sich unangenehme Überraschungen verbergen.
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Nachdem im Hintergrund die Freunde mit dem Link “beglückt” wurden gelangt man auf eine eigene Webseite wo man dann einen bestimmten Code (JavaScript) in die Adressleiste seines Browsers kopieren muss um die angeblichen Fotos des getöteten Gaddafi sehen zu können aber Achtung!!! es handelt sich bei diesem Script um eine Weiterleitung zu den Fotos sondern es handelt sich hierbei um ein Script welches wiederum ein weiteres JavaScript aufruft und dieses öffnet dann ein Fenster wo man dann eine *.JPG Datei downloaden muss und hinter dieser Datei “versteckt” sich ein Trojanisches Pferd welches dann diverse Daten des User-PC’s auslesen kann!
Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at
Beim Versand von E-Mails über Mailadressen der Telekom kommt es derzeit zu Problemen. Weil über den Server der Telekom große Mengen an Spam versandt wurden, stufte ein Sperrlistenbetreiber T-Online-Adressen als Spam ein.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Facebook hat ein Trademark beantragt, gemäß dem der Name “Facebook” auf Visitenkarten bzw. sein Einsatz auf “nicht-magnetisch codierten” Identifikations-Karten markenrechtlich geschützt wäre.
In letzter Zeit tauchen im Internet immer häufiger Shops auf, die Visitenkarten im Facebook-Design anbieten. Facebook könnte nun die Absicht haben, gegen dieses spezielle Geschäftsmodell markenrechtlich vorzugehen und es zu unterbinden.
Quelle: winfuture.de
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von ‘Heise Online‘ hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein “überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle”.
Quelle : winfuture.de
Der Stromanbieter Teldafax war bereits 2009 praktisch zahlungsunfähig. Die Kunden wussten davon nichts – die Finanzbehörden dagegen laut “Süddeutscher Zeitung” sehr wohl. Die Beamten versäumten es jedoch, die Verbraucher über die drohende Pleite zu informieren.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel