Angebliche Kinderpornografie-Kunden: Anonymous startet Online-Pranger

Aufruf zur Selbstjustiz: Selbsternannte Anonymous-Aktivisten veröffentlichten Benutzernamen und Twitter-Konten von knapp 1600 angeblichen Nutzern eines Online-Angebots für Kinderpornografie.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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EU-Politiker: Kinderschutz durch Totalüberwachung

Der italienische Abgeordnete des EU-Parlaments Tiziano Motti hat eine Art Blackbox ins Gespräch gebracht, die die Internet-Nutzung von EU-Bürgern komplett überwachen soll. Bei Netzaktivisten erntet er für diesen Vorschlag allerdings lediglich ein genervtes Kopfschütteln.

Der Vorschlag Mottis sieht vor, dass die fragliche Schnittstelle an jedes Internet-fähige Gerät angekoppelt wird. Es soll als eine Art Frühwarnsystem dienen. Wie schon bei anderen Vorschlägen zu einem Ausbau der Überwachung führt der Parlamentarier hierfür den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen ins Feld, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ‘ANSA’.

Seiner Vorstellung zufolge soll das System automatisch erkennen, wenn beispielsweise ein Bild mit der Darstellung eines Kindesmissbrauchs über eine Netzwerkschnittstelle geht. Daraufhin soll es den Vorfall protokollieren und die zuständigen Behörden verständigen.

“Wir Politiker sind im Grunde oft Heuchler. Einerseits sagen wir, dass Pädophilie schlimm ist und bekämpft werden muss, andererseits geben wir der Polizei nicht die notwendigen Werkzeuge, um dagegen vorzugehen. Mein Vorschlag würde diese Heuchelei beenden”, sagte Motti.

Quelle: winfuture.de

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Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2geth

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Die OPM Media GmbH betreibt so umstrittene Portale wie live2gether.de oder auch drive2u.de – Internetseiten, die von vielen Verbrauchern als Abofallen bezeichnet werden. Wer sich auf den genannten Seiten mit Name und Adresse anmeldet, bekommt wenig später eine hohe Rechnung ins Haus geschickt, weil er einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank abgeschlossen habe. So zumindest die Behauptung der Firma.

Das Landgericht Berlin erteilte dem Geschäftsmodel der OPM Media GmbH nun allerdings eine Absage, zumindest, was die Seite live2gether.de betrifft. Nachdem das Amtsgericht Amtsgerichts Lichtenberg in erster Instanz noch eine Zahlungspflicht bei live2gether.de gesehen hatte, stellten die Berliner Richter nun in der Berufung fest, dass die Anmeldung auf der Seite  “kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages” darstelle. Denn die Anmeldeseite sei “nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist”.

Der Hinweis auf die entstehenden Kosten sei bei live2gether.de “so versteckt, dass er vom im Internet surfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, sondern erst bei sehr genauem Lesen”. Auch die Notwendigkeit, persönliche Daten einzugeben, lasse “nicht zwingend den Schluss auf Kostenpflichtigkeit zu”, so die Berliner Richter weiter. “Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen”, heißt es in dem Urteil (LG Berlin, Urt. v. 21. Oktober 2011 – Az. 50 S 143710).

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

Vorsicht, die neue Firma mit den neuen Namen Treibt sich auch bei Facebook Rum und nennt sich Mitfahrzentrale-24.de und mitwohnzentrale-24.de

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BND hat offenbar leistungsfähigeren Staatstrojaner

Der Auslandsgeheimdienst BND verfügt offenbar über eine viel weiter reichende Spähsoftware als die übrigen Bundesbehörden, die anhand von Trojanern versuchen, die Computer von Tatverdächtige auszuspionieren.

Der Verdacht liegt nahe, seit ausgerechnet der im Bundeskanzleramt für den BND zuständige Abteilungsleiter gegenüber den ‘Stuttgarter Nachrichten’ (heutige Ausgabe) eingeräumt hatte, dass die staatlich eingesetzten Trojaner “multifunktionale Rohlinge” seien.

Der Innenausschuss des Bundestags zitierte nun jenen Abteilungsleiter des Kanzleramts in seine nichtöffentliche Sitzung, der gegenüber dieser Zeitung beschrieben hatte, dass die Behörden mit einer Spionage-Software arbeiteten, die als Prototypen weit mehr Fähigkeiten hätten als rechtlich zugelassen. Die Ermittler selbst seien gehalten, die Software in ihren Fähigkeiten auf jenes Maß zu reduzieren, das die Gerichte vorgegeben haben, so der Abteilungsleiter Günter Heiß.

Nach Informationen der ‘Stuttgarter Nachrichten’ greift der Auslandsgeheimdienst zudem offenbar auf mehrere Zulieferer für Spähprogramme zurück. “Der BND macht mehr eigenständig und unabhängig als andere”, heißt es aus Sicherheitskreisen. Zudem werden Bundesbehörden nicht selten um Amtshilfe gebeten, so dass jene umstrittene “Allzweck”-Software möglicherweise auch an BND-ferne Behörden ausgeliehen wird.

Quelle : winfuture.de

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