Hier droht wohl die nächste Abmahnwelle: Die Informationspflichten für Unternehmen gelten auch für die kommerzielle Darstellung der Firma in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook – die werden hier allerdings nur selten erfüllt. Dabei unterliegen die Unternehmen auch hier den entsprechenden Anforderungen, die sich aus dem Telemediengesetz für die Präsentation im Internet ergeben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel

die wollen mich sperren nur wenn ich irgendjemand einen freundschaftsantrag stelle!!! hallo auf solchen websiten kann man doch auch ganz normal kontakte knüpfen?! oder nicht?!

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