Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

“Neue” Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

 

Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel

 

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aninos Anwaltsinkasso ist kein Schufa-Mitglied

Eine Mandantin legt mir heute die Antwort ihres Briefes an die SCHUFA vor. Darin heiß es, dass das Unternehmen aninos Anwaltsinkasso selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen darf. Grund: die sind nicht Vertragspartner der Schufa.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt

Die Fa. MMV Müller Marketing Verlags GmbH, Frankfurt aM ist offensichtlich in das Visier der Staatsanwaltschaft Mainz geraten. Nach hier vorliegenden Informationen, ermittelt die StA Mainz unter dem Az. 3330 Js 6233/11 gegen den Geschäftsführer der Firma MMV Müller, C. M. wegen des Verdachtes des Betruges. Ob die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen sind, ist nicht bekannt.

Quelle: Anzeigen-recht.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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