Zahlreiche Achimer haben in diesen Tagen Post bekommen von der Sozietät Hans-Peter Klein & Kollegenaus Düsseldorf. In dem seriös aufgemachten Schreiben, das den Eindruck erweckt, bei der Sozietät handele es sich um Rechtsanwälte, wird von einer angeblichen Gewinnübergabe gesprochen.
Die im Bereich der Filesharing-Abmahnunen neue Kanzlei Bäcker verschickt Abmahnungen für die Firma Triple X. Zuvor hat die Kanzlei Marquort Abmahnungen für Triple X verschickt. Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850 Euro.
Konstanzer Bürger bekommen Anrufe von einem Unternehmen, das sich „Energieservice Deutschland“ nennt. Die Anrufer geben vor, im Auftrag der Stadtwerke zu arbeiten. Das Unternehmen bestreitet dies.
Quelle: suedkurier.de /Zum Artikel
Auch uns erreichte gestern einer dieser Anrufe mit der Nummer 0800123005538, angeblich haetten wir mit einer Frau gesprochen uns eine Beratung geuwnscht, man wollte mit jemanden sprechen den es hier gar nicht mal gibt Oo, als lock versuch nannte man auch noch bei welchem anderen Energieversorger wir doch seien und das man daran doch sehen koennte das wir bzw. die Gewisse Person die es hier nicht mal gibt doch angerufen haben muss und einen Termin vereinbart hatte.
Meine lieben Damen und Herren von der Energieservice Deutschland, zu diesem Zeitpunkt wo angeblich diese von Ihnen erfundene Person die es hier nicht gibt bei Ihnen angerufen haben soll von unserer Rufnummer, war niemand im Hause, wer bitte soll den da Angerufen haben, doch vielleicht die Person die es hier nicht mal in der naehe gibt ?
Und nehmen Sie uns es auch nicht uebel das wir bei der Auffroderung mit der Loeschung unser Daten nicht wie sie verlangen “ja” oder ” sicher” ins Telefon gesagt haben, veralbern koennen wir uns Selber.
Unser Rat, Zur loeschung der Daten auffordern und nicht “Ja” oder “sicher” ins Telefon sagen, oder sonst was da so verlangt wird, Namen des Telefonisten notieren, die Telefonnummer, Firmen sitz, und sich an die Bundesnetzagentur wenden.
Die Teilnahme an Gewinnspielen und Preisausschreiben ist eigentlich harmlos. Wer nicht allzu hohe Erwartungen hat, soll ruhig daran teilnehmen. Problematisch sind nur Gewinnspiele, bei denen die Mitteilung über einen angeblichen Gewinn ins Haus geschickt wird. Was dann zu tun ist, verrät Ihnen Kriminalkommissarin Ilona Wessner hier.
Trau keiner Statistik, auch wenn sie nicht gefälscht ist: Zur Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2011 war die Freude groß; die Zahl der Internet-Straftaten sei rückläufig, verkündete Bundesinnenminister Friedrich (CSU), der die “positive Gesamttendenz” betonte. Ob diese Statistik überhaupt ein aussagefähiges Bild vom Cybercrime in Deutschland zeichnet, ist allerdings fraglich. Denn beispielsweise die Ransomware, die als BKA-, GVU- oder Bundespolizei-Trojaner Computernutzer schädigte, zählt als Auslandsstraftat – und taucht dementsprechend nicht in der Statistik auf.
Das OLG Köln hat in einer ganz aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.05.2012, Az: 6 U 239/11) eine generelle Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen seines Ehegatten abgelehnt und die Revision zum BGH zugelassen.
Damit ist eigentlich all das eingetroffen, was ich in einer Publikation aus August 2011 zu Herrn Zutz schrieb und auch beim obligatorischen “dumm stellen”wenn die Akte kommt, zeigt sich schon (nach nicht einmal einem Jahr der aktiven gewerbsmäßigen Abzock-Beihilfe) gehörige Professionalität - die Frage nach dem “Pakt mit dem Teufel“ ist ja schon länger geklärt.
Da die Abofallen der Gebrüder Schmidtlein (für welche Herr Zutz hier fordert) ja überwiegend auf Kino.to verbreitet wurden, muss man sich die Frage stellen, ob die GVU nicht noch Spaß an Herrn Zutz hätte. Die ersten “Vermarkter“ wurden ja schon verhaftet und folglich fehlen die Profiteure, denen Kino.to auch die min. 6,6 Mio. Euro an Einnahmen zu verdanken hat…
Internetseiten sind nicht in Stein gemeißelt – schon alleine deshalb sind auch Gutachten für irgendwelche Internetseiten schlicht wertlos. Etwaige Gutachten, Bildschirmauflösungen etc. aus früheren Zeiten spielen derzeit beim Prozess in Frankfurt gegen Michael Burat (zumindest bei der Verteidigung) eine wichtige Rolle - doch hier geht es nun um ein aktuelles Fundstück zu Download-Service.de der Content4U GmbH (GF:Michael Burat).
Besagtes Fundstück ist ein Video das zeigt, wie eine kostenpflichtige Werbeschaltung einer Brückenseite zu Download-Service.de der Content4U GmbH eine andere Anmeldeseite ausweist, als wenn man sich über die Startseite von Download-Service.de anmelden würde, um Links zu kostenlos erhältlicher Freeware zum Preis von € 192,- zu erhalten:
Das Original des Videos finden Sie hier – dort kann man das Bild auch vergrößern, doch zur Visualisierung des im Video dokumentierten Inhalts hilft der Link-Verweis des Verfassers an der Fundstelle des Videos auf Blog.Beck.de
Im zähen Ringen um die Wahrheit im Prozess um den Betrug mit Kundenadressen haben gestern drei Zeugen ausgesagt. Zwei weitere waren trotz Vorladung des Landgerichts nicht erschienen. Angeklagt ist der Krefelder William F. (27), der durch Betrug mehr als 8000 Betroffenen einen Schaden in Höhe von insgesamt 1,35 Millionen Euro zugefügt und davon 760 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll.
Hacker haben sich mit der Domain Kino.to eine ungewöhnliche Aktion erlaubt. Um auf gravierende Sicherheitslücken hinzuweisen, haben die Hacker mit den Decknamen pin3apple und Chomik die Domain übernommen. Hinter der Aktion würden keine bösen Absichten stecken, wie die beiden in einem verlinkten Brief an die Staatsanwaltschaft betonen. Sie wollten die Seite lediglich vor weiteren Angriffen schützen.