Facebook stellt neue Richtlinie für Datennutzung vor

Facebook will seine Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten erneuern. Das weltgrößte Online-Netzwerk stellte am Freitagabend einen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Diskussion ins Netz. Dazu veröffentlichte das Unternehmen ausführliche Erklärungen zu den geplanten Änderungen. Nutzer können den Entwurf noch bis zum 18. Mai auf der Corporate-Governance-Seite von Facebook kommentieren.

Quelle: heise.de / Zum Artikel

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USA: IP-Adresse identifiziert keine Person

Massenhafte Abmahnungen für Filesharer auf der Basis von IP-Adressen könnten bald ein Ende finden. Denn in New York entschied der Richter Gary Brown, dass IP-Adressen nicht zur Identifizierung einer Person ausreichen. Das berichtet der Blog TorrentFreak. Bereits früher wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, doch bislang begründete ein Richter noch nie seine Entscheidung dermaßen ausführlich.

Quelle: kurier.at / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Facebook testet bezahlte hervorgehobene Posts

In der Facebook-Timeline mancher Nutzer ist dieser Tage ein neues Phänomen zu entdecken: Hervorgehobene Posts tauchen zwischen allen Status-Updates ihrer Freunde auf. Was Facebook als einfachen Test abtut, könnte eine neue Einkommensquelle für das Unternehmen werden – kurz vor dem Börsengang musste Facebook die Investoren vor einem möglichen Einbruch der Anzeigeneinnahmen warnen.

Quelle: heise.de /Zum Artikel

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Das neue Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden

Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.

Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel

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