Urteil : Gebrauchte Software darf verkauft werden

Der Bundesgerichtshof hält sich an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und hebt ein Urteil gegen den Handel mit gebrauchter Software durch Usedsoft auf. Doch der Streit ist noch nicht ganz abgeschlossen.

Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden. Mit dem Urteil setzt das Gericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.

Quelle und vollstaendiger Artikel :  golem.de /Hier geht es zum Artikel

 

 

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Facebook: 3.000 Euro Strafe für verstecktes Impressum

Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.

Quelle und vollständiger Bericht: zeit.de

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Via Abzocknews.de

 

 

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