Wegen fahrlässigem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wurde Frank Babenhauserheide nun vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt, wie die Neue Westfälische Zeitung am Samstag mitteilte.
Quelle und vollständiger Bericht: frickemeier.eu
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