Eigentlich wollte Shell mit einer besonderen Prämien-Aktion neue Kunden gewinnen. Für wenige Sammelpunkte sollte es ein Kindle Paperwhite geben. Der Stichtag wurde zwischen Server- und Kommunikationsproblemen zum PR-Debakel.
Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
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Das Amtsgericht Bremen (9 C 573/12) hat festgestellt, dass ein Vertrag mit einem Verbraucher nichtig ist, wenn dieser nach einem unerwünschten Werbeanruf zu Stande kam. Das Gericht sah die Regelung des Wettbewerbsrechts zum Schutz unerwünschten Werbeanrufen an dieser Stelle als Verbotsgesetz…
Quelle und vollständiger Bericht: ferner-alsdorf.de
Via abzocknews.de
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