Wenn der eigentliche Dienst eines Online-Angebotes nicht gratis zu haben ist, darf der Anbieter potenzielle Kunden auch nicht damit ködern, dass die Anmeldung ja kostenfrei sei. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de / Zum Artikel
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