AG Frankfurt: Forderung der Content4U GmbH besteht nicht
AG Frankfurt 29 C 2583/10 (85): kein Geld für Content4U wegen download-service.de – der Preishinweis ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB. Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel via abzocknews.de Beiträge die Sie auch interessieren Könnten: Überraschend schönes Urteil: 96,- Euro-Forderung für Abofalle ist “überraschende Klausel” (11) Verbraucherschutz warnt vor Inkasso-Abzockern (0) … AG Frankfurt: Forderung der Content4U GmbH besteht nicht weiterlesen