„Porno-Pranger“-Anwalt vor Gericht: Abmahnerei als illegales Geschäftsmodell?

Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann und Collegen statt.

Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital.de

Siehe auch:

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

via Abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Ebay-Multimillionär wegen Cookie-Betrug verhaftet

Zwei Multimillionäre drohen in den Haftstrafen von bis zu 20 Jahren. Beide hatten einen Browser- programmiert, welcher -Käufe heimlich dem -Programm der Cookie-Programmierer zuschrieb.

Quelle und vollständiger Bericht: pcwelt.de

via abzocknews.de

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Aus Melango.de wurde JW Handelssysteme GmbH

Unter dem Firmennamen Melango.de GmbH wird die bekannte Abzockmasche der Herren und nicht mehr betrieben. Erst vor wenigen Tagen wurde im Handelsregister der neue Name des Unternehmens veröffentlicht. Die Suche nach Opfern findet nun unter dem Namen JW Handelssysteme GmbH statt.

Quelle und vollständiger Bericht: antiabzockenet.blogspot.com

Weiterführende Informationen auf Abzocktalk.de:

Via Abzocknews.de

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Mozilla mahnt Staatstrojaner-Hersteller Gamma ab

Das open Source-Unternehmen hat Gamma International, einem Hersteller von Spionage-Trojanern, eine geschickt. Man will nicht mit den Produkten dieses Unternehmens in Verbindung gebracht werden.

Quelle und vollständiger Bericht: winfuture.de

Dazu interessant und lesenwert:

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Voiceabo über Telefonrechnung: Kunde gewinnt Klage gegen Next-ID

Wer auf seiner Telefonrechnung Rechnungsposten findet weil er angeblich ein Voiceabo abgeschlossen hat, kann diese Beträge zurückverlangen. Das geht aus einem neuen Urteil des Landgerichts Krefeld gegen die Firma Next-ID hervor.

Quelle und vollständiger Bericht: computerbetrug.de

Via: the-new-boo.blogspot.com

via2: abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Riesige Netz-Attacken: Polizei verhaftet mutmaßlichen Spam-Krieger

Die niederländische gab die in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Darin ist nur von einem “35-jährigen Niederländer namens S. K.” die Rede. Es bestehen kaum Zweifel, dass es sich bei dem Mann um Sven Olaf Kamphuis handelt…

Quelle und vollständiger Bericht: spiegel.de

Via Abzocknews.de

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Kaffeefahrt-Abzocke mit dem Alpenkönig

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizeiinspektion Leer/Emden vor sog. Kaffeefahrten. Explizit geht es hier um einen Veranstalter der sich “Der Alpenkönig” nennt.

Quelle und vollständiger Bericht: antiabzockenet.blogspot.com

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Warnung vor Anzeigenwerber

Erst wurden Anzeigenkunden der Bürgerbroschüre von einer mit Sitz in Bad Kreuznach wegen einer Vertragsverlängerung für Inserate angesprochen, nun von einer aus München, die für das Produkt “Allgemeine Bürgerbroschüre” wirbt. Es bestehe der begründete , dass hier arglistig getäuscht…

Quelle und vollständiger Bericht: badische-zeitung.de

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Rückgewinnungshilfeverfahren für Opfer von Adressbuchbetrügern

_____________________________________________________________________________

Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung vom 22.08.2011

3332 Js 26518/08

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3332 Js 26518/08, gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz, Axxxxxstraße x, 551xx Mainz,

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin/Polen, Axxxxxx Straße xxx, 552xx Erbes-Büdesheim,

sowie

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen, xxxxstraße xxx, 554xx Ockenheim,

, *XX.0X.1982 in Mainz, Mxxxxx Straße XXX, 554xx Bxxxxx,

, *xx.xx.1979 in Alzey, xxxxxxgasse x, 552xx Lonsheim

wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund dinglicher Arreste des Amtsgerichts Mainz Vermögenswerte gesichert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis zum 23.06.2010 als Verantwortliche verschiedener Unternehmen bzw. als Mitglieder der Bande in zeitlichem Zusammenhang zu tatsächlich erfolgten Handelsregistereintragungen an zahlreiche Unternehmen rechnungsähnliche Angebote versandt zu haben. Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden. Die Beschuldigten versandten Schreiben unter Verwendung folgender Firmen:

Die Staatsanwaltschaft Mainz führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlung zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch diese Straftaten Geschädigten durch.

1) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1485/11, vom 19.05.2011,

gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert

  1. Guthaben des Kontos Nr. 5360014889, TARGOBANK AG & Co KGaA, Duisburg,
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5520687480, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 9612831650, Wüstenrot Bank AG, Ludwigsburg
  1. Guthaben des Kontos Nr. 7117043, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz

2) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1479/11, vom 19.05.2011,

gegen

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin / Polen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 379401300, comdirect bank AG, Quickborn
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5405278210, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 140 265 430, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden
  1. Sicherungshypothek im Grundbuch von Stromberg (Hunsrück), Gemarkung Stromberg (Hunsrück) , Blatt 3651, Flur 6, Flurstück-Nr. 51/1, 52, 66/1, derzeit im Höchstbetrag von insgesamt 352.192,86 EUR

3) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 78.444,80 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1482/11, vom 19.05.2011,

gegen

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 1339959015, Mainzer Volksbank eG, Mainz
  1. Guthaben des Sparkontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

4) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 7.844,48 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1480/11, vom 19.05.2011,

gegen

Tracy Lewis MAZZA, *xx.xx.1982 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 10 539 665 5, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 36 967 578 1, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben des Kontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

5) Aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 5.833,39 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1483/11, vom 19.05.2011,

gegen

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey,

wurde durch den Beschuldigten ein Geldbetrag in Höhe von 5.833,36 EUR hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherte Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g ‚StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich:“ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem . Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via 2 : Abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten:

Kiel: Angeklagter fehlt beim SMS-Prozess – Haftbefehl beantragt

Im Kieler Dauer- um mit betrügerischen Flirt- hat die Staatsanwaltschaft gegen einen der drei Angeklagten beantragt. Der 44-Jährige war nach einer mehrwöchigen Verhandlungspause unentschuldigt nicht wieder vor dem Kieler Landgericht erschienen, bestätigte der Staatsanwalt am Dienstag.

Quelle und vollständiger Bericht: ln-online.de

Siehe auch:

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Beiträge die Sie auch interessieren Könnten: