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Ist die Gesichtserkennung von Facebook datenschutzwidrig?

Facebook hat gerade damit begonnen, ein Gesichtserkennungs-Feature einzubauen. Wenn Facebooknutzer neue Fotos hochladen, gleicht eine Software diese automatisch mit anderen Fotos ab. Wenn hierbei das Gesicht einer Person erkannt wird, das auch auf dem hochzuladenden Foto zu finden ist, schlägt Facebook dem Nutzer vor, diese Person zu markieren (“taggen”). Damit werden letztlich Fotos mit den Namen der abgebildeten Personen beschriftet.

Quelle und vollstaendiger Bericht :  internet-law.de

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