Schlagwort-Archive: 17. Juni

Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

quelle:  heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Kaffeefahrt: Neue Abzocke geplant

Mit einem dubiosen Gewinnversprechen von 10.000 Euro geht derzeit eine „Oskar Reisen GmbH“ auf Kundenfang. Die angebliche Firma mit Sitz in Bremen bietet für den 17. Juni eine Kaffeefahrt nach Frankreich an und hat dazu etliche Haushalte in Hohenlohe angeschrieben. Von Pfedelbach über Bretzfeld bis Eberstadt werden fünf Bushaltestellen angegeben, wo Kunden zusteigen sollen.

Quelle: stimme.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews

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