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Arbeitslosengeld II: Warmer Geldregen für Hartz-IV-Empfänger

Eine heiße Dusche darf für Hartz-IV-Empfänger nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, entschied das BSG schon vor Jahren. Viele Jobcenter ließen ihre Arbeitslosen die Warmwasserkosten dennoch selbst zahlen – und müssen nun dafür büßen.

Den Jobcentern drohen Nachzahlungen an Hartz-IV-Empfänger in Millionenhöhe. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschied, können Arbeitslose überhöhte Abzüge für die Warmwasserbereitung auch für die Zeit vor dem einschlägigen Grundsatzurteil des BSG zurückfordern (Az.: B 14 AS 61/09 R).

Am 27. Februar 2008 hatten Deutschlands oberste Sozialrichter klargestellt, dass die Heizkosten vom Jobcenter bis auf etwa 6,30 Euro im Monat komplett übernommen werden müssen. Denn das ist der Betrag, der für heißes Wasser bereits in der monatlichen Leistung für den Lebensunterhalt von derzeit 359 Euro enthalten ist (Az.: B 14/11b AS 15/07 R). Viele Jobcenter hatten ihren Kunden aber deutlich mehr abgezogen. So wurden etwa in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 18 Prozent der Heizkosten nicht erstattet, wenn darin auch Warmwasserkosten enthalten waren. Eine ähnliche Verwaltungspraxis gab es auch in einigen anderen Bundesländern.

Quelle : focus.de

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Wettbewerbszentrale siegt auch in zweiter Instanz gegen Schweizer Abofallen-Firma

Betroffen sind die Sites lebensprognose.com und 88sms.de. Auf beiden wurde unter einem Vorwand zur Angabe persönlicher Daten aufgefordert. Die Informationen über das Abo waren weit unten auf der Site verborgen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat mitgeteilt, dass sie im Verfahren gegen die Schweizer Firma Internetservice AG auch in der zweiten Instanz erfolgreich geblieben ist. Das Kammergericht Berlin habe der Firma preisverschleiernde Onlineangebote erneut untersagt (Aktenzeichen 5 U 81/07).

Auf der Website www.lebensprognose.com war mit der Überschrift “Teste heute deine Lebenserwartung … Wie alt wirst du? Jetzt testen!” geworben worden. Im anschließenden Fragebogen konnten die persönlichen Daten eingegeben werden. Erst beim Herunterscrollen wurde im Fließtext am Ende der Seite darauf hingewiesen, dass dieser Test 59 Euro kostet.

Auf einer weiteren Homepage (www.88sms.de) waren ebenfalls persönliche Daten einzugeben, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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