Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen “Kunden” keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.
Outlets.de macht seit gut zwei Monaten vielen Menschen zu schaffen. Die Seite wirbt mit Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Shopping – und einem riesengroßen Button “Jetzt anmelden”.
Viele Internetnutzer trugen und tragen bei outlets.de offensichtlich ihre Daten an – und bekommen wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Schließlich hätten sie angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Das wiederum glauben etliche Betroffene nicht – sie fühlen sich getäuscht und abgezockt.
Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt “keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.
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