Schlagwort-Archive: Abmahnung

Datenpanne bei Lidl

Ein Zentral-Server des irischen Ablegers der deutschen Discounterkette Lidl war nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zeitweise für Mitarbeiter innerhalb des Konzerns offen zugänglich. Es seien sensible Daten wie Umsatzzahlen, Einkaufsplanungen, Krankmeldungen, Abmahnungen von Beschäftigten sowie Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Ärzten der Mitarbeiter komplett einsehbar gewesen. Bereits früher war der Konzern wegen wiederholter Datenschutzverletzungen in die Schlagzeilen geraten.

Von dem jetzt betroffenen Server soll auch eine Kopie erstellt worden sein, die einem ehemaligen deutschen Lidl-Beschäftigten für das Irland-Geschäft zugespielt wurde.

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[aggrojens] Abmahnwahn eines Textilherstellers ( Video )

http://tinyurl.com/yhnbd8f Ein bekannter Hersteller von Outdoorbekleidung mahnt Kleinstunternehmer wegen Abbildung von Tatzen ab. Wenn ich also Katzenpfoten meiner Katzen auf Stoff stempele und dann verkaufe, werde ich abgemahnt. Gehts noch? Hier der Registereintrag: http://tinyurl.com/yk6u8ad

quelle : youtube von Katzenjens

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Wettbewerbszentrale warnt erneut vor fingierten Abmahnungen

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ist erneut Opfer von fingierten Abmahnungen geworden. Derzeit kursieren Abmahnungen gegen Handwerker, die angeblich nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind und ihre Dienstleistungen im Internet anbieten. Vorsicht vor diesen Abmahnungen!

Lesen Sie hier die Mitteilung der Wettbewerbszentrale.

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GVU warnt vor gefälschter Filesharing-Abmahnung

Wer einen Brief bekommt, der dem Adressaten illegale Downloads bescheinigt und zur Unkosten-Erstattung auffordert, sollte genau auf den Absender schauen. Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., kurz GVU, mitteilt, greift gerade eine “dubiose Firma” auf diese Masche zurück.

Der GVU zufolge erhalten Verbraucher bundesweit Post von einer sogenannten “net-secure”, die vorgibt, den Empfänger beim illegalen Dateien-Download aus dem Internet erwischt zu haben. “Diesen Vorgang habe net-secure über einen längeren Zeitraum zur Beweissicherung aufgezeichnet”, zitiert die Gesellschaft das Schreiben des wenig vertrauenswürdigen Absenders. Gleichzeitig verlangt dieser 167,20 Euro, die die entstandenen Unkosten decken sollen.

quelle : onlinekosten.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

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Mehrfachabmahnungen sind bei reinem Gebühreninteresse Rechtsmissbrauch

Abmahnungen unter Ebay-Profisellern sind keine Seltenheit. Steht nicht das Wettbewerbsinteresse sondern das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund, handelt ein Abmahnender jedoch rechtswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm.

……………

Die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm schlossen sich dieser Auffassung an. Sie entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Zahlung des Verfahrens zusteht (Aktenzeichen 4 U 23/09). Zur Begründung führen sie aus, dass die Klägerin die Wettbewerbsverstöße in rechtsmissbräuchlicher Weise abgemahnt habe: Innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums habe sie fast 100 Anbieter angeschrieben und abgemahnt.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Landgericht Berlin dreht Abmahner den Geldhahn zu

Wir wollen Ihnen nicht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vorenthalten, welches scharfe Worte für einen Abmahner gefunden hat, der äußerst dreist gegen Mitbewerber vorging. Die Entscheidung freut alle, die gegen den Rechtsmissbrauch von Abmahnungen kämpfen, ärgert aber all jene, die mit massenhaften Abmahnungen ihre schlecht laufenden Kanzleien und Shops finanzieren müssen.
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 30. April 2009 (Az: 96 O 60/09) einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung abgewiesen, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches rechtsmissbräuchlich geltend gemacht wurde.

Quelle : shopbetreiber-blog.de , Hier klicken zum Vollen Artikel

gefunden bei Abzocknews.de

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Du bist Deutschland – Du wirst abgemahnt

Nur wenige Tage war der Film online, als Lehman nun die Klagedrohung bekam – praktischerweise am Freitagabend. Nicht viel Zeit, um sich um einen Anwalt zu kümmern, wenn am kommenden Montag die gesetzte Frist abläuft. Genug Zeit aber, um im Internet Unterstützung zu erhalten.
Es geht um “Du bist Terrorist

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Update: Was ein Sturm doch für eine reinigende Wirkung haben kann. Nun soll es doch keinen “Rechtsweg” geben und auch keine “Kosten” für Alexander Lehmann. Denn alles habe nur auf “Missverständnissen” beruht, wie Agentur-Geschäftsführer Trautmann hier in den Kommentaren schreibt. Es sei vor allem um die Persönlichkeitsrechte der Kinder gegangen, mit deren Bildern die ursprüngliche Kampagne warb. Die habe man schützen wollen. Von Markenrechten war nicht mehr die Rede. Gegen den Schutz von Kindern hat natürlich niemand etwas, auch nicht Lehmann. Daher hat er deren Motive auf seiner Seite unscharf gemacht. Dafür darf er weiter ungestraft behaupten: “Du bist Terrorist”.

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Ein Dutzend gleichartiger Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 24. März 2009 (Az. 4 U 211/08) entschieden, dass schon der Versand von 12 Standardabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtsmissbräuchlich sein kann. Das sei zumindest dann der Fall, wenn verschiedene weitere für die Annahme einer Rechtsmissbräuchlichkeit sprechende Indizien hinzuträten.

Die Berufungsklägerin, selbst Betreiberin eines eBay-Shops, mahnte die Beklagte sowie elf weitere Betreiber von eBay-Shops wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen nach demselben Muster ab. Ihre Klage richtet sich gegen die Empfängerin der 12. Abmahnung, welche die Kosten hierfür nicht erstatten wollte.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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