Schlagwort-Archive: Abzocker

Standhaftigkeit hilft gegen die miesen Abzocker

Besonders dreist treibt es die „VABA AG“: „Ihr Vertrauen ist unserem Ministerium wichtig und so haben wir zur Kontrolle Ihre Bestellung noch einmal aufgelistet.“ Es folgt eine Auftragsbestätigung über die Teilnahme an bis zu 6 000 Gewinnspielen und alle Vorteile zum „Aktionspreis“ von 29,90 Euro. Unterschrieben vom „VABA AG-Minister für bundesweite Preisausschreiben“, Alexander von Almer.

quelle : op-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

quelle : www.test.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Warnung ! Betrüger wollen abkassieren

Wesel (RP) Vorsicht Abzocker! In Wesel und Umgebung sind Briefe unterwegs, in denen Gebühren für einen Eintrag in den so genannten Bundessterbeanzeiger verlangt werden. Polizei und Verbraucherzentrale warnen eindringlich davor, auf diese Forderung einzugehen, da es sich um Betrüger handelt. Der Bundessterbeanzeiger mit angeblichem Sitz in Berlin existiert nicht.

Ausgenutzt und verunsichert

In dem Schreiben wird für einen einmaligen Standardeintrag in den Bundessterbeanzeiger eine Gebühr von 63,12 Euro verlangt, die sofort fällig wird. Unterschrieben ist der Text von einem Gerd Mülich, der sich als Hauptsekretär ausgibt. “In Wesel sind solche Briefe im Umlauf”, sagt Ursula Möllmann von der Verbraucherzentrale. “Es gab einige Anfragen von Angehörigen, die einen Todesfall in der Familie hatten.” Die Betroffenen sollten zahlen, weil die Sterbefälle im Bundessterbeanzeiger eingetragen worden seien.

quelle : rp-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Neues zu den Abzockereien des Christian Müller und der “Deutsche Gewerbe Verwaltung e. K.”

Nach den TV-Berichten von Sat1-Akte 09 zur “Deutsche Gewerbe Verwaltung e. K.” und zur “Conexx-Services e. K.” ist es verdächtig ruhig um Herrn Christian Müller geworden. Wer nach Neuigkeiten und Meldungen zur “Deutsche Gewerbe Verwaltung” sucht, wird nicht sehr viel finden, was aber wohl damit zusammenhängt, dass man jetzt unter der “DMS Deutsche Marketing Service GmbH” aktiv ist – Doch das ist noch nicht alles.

So leitet die bereits bekannte Domain der “Deutsche Gewerbe Verwaltung” unter deutsche-gewerbe-verwaltung.de heute auf die Inhalte von branchenbuchauskunft.net:

Laut Impressum von branchenauskunft.net zeichnet sich auch hier Herr Christian Müller verantwortlich, jedoch jetzt für eine DMS Deutsche Marketing Service GmbH:

quelle : abzocknews.de, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Der Herausgeber der “branchenbuchauskunft” ist die:

DMS Deutsche Marketing Service GmbH

Geschäftsadresse:
Friedrichstraße 171
10117 Berlin

Firmensitz:
Im Wiesengrund 11
55286 Sulzheim

Gesellschafter u. Geschäftsführer:
Christian Müller

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Tel.: 01805-012896
Fax: 01805-012897
(0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf.
abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

E-Mail: info@branchenbuchauskunft.net
Internet: www.branchenbuchauskunft.net

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BKA-Mails mahnen Bussgeld an. ! Warnung!

Nicht die neuste Methode, das gab es schon mal vor laengerer Zeit, scheint aber wieder Modern zu werden , damals war es nur so , das man angeblich noch einmal die Akte im Anhang pruefen sollte und dazu die zip datei offnen sollte, was natuerlich ein unschoener Virus war.

Das Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten E-Mails mit dem Behördenabsender. Darin geht um eine angebliche Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen.

Das BKA warnt vor E-Mail-Betrug
Wie die Behörde am Samstag mitteilte, sind derzeit betrügerische Mails mit dem Betreff „Bundeskriminalamt“ im Umlauf, der angebliche Absender ist das BKA. „Diese E-Mails stammen nicht vom BKA“, erklärte die Behörde in Wiesbaden.

Der Inhalt der gefälschten Mails besagt demnach, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein „Bußgeld“ auf ein in der Mail angegebenes Konto zu überweisen. Die geforderte Überweisung sollte keinesfalls vorgenommen werden, warnte das BKA.

Wer aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet hat, soll sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und sich möglichst umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen. Das BKA wies ausdrücklich daraufhin, dass die Behörde Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt.

Quelle : focus.de zum Artikel hier klicken.

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Online-Nepp abwehren – Gewusst wie

finanztest 06/2009

Mit Internetseiten wie www.opendownload.de oder www.rezepte-ideen.de locken Abzocker Verbraucher in die Onlinefalle. Sie werben mit vermeintlich kostenloser Software oder Rezepten und verstecken den Hinweis auf die Kosten im Kleingedruckten. So wehren Sie sich, wenn Sie in die Falle getappt sind und zahlen sollen.

Quelle: test.de Zum voellen Artikel und Test hier klicken

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