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09001009991: Neue Abzocke mit teurer 0900-Nummer

Wie man wieder leider lesen durfte sind wieder Leute auf Telefon Abzock tour, ein Anruf mit Bandansage des Herrn Kaiser der den Gewinn eines Renault Twingo oder 10.000 € verkuendet, natuerlich braucht man nur folgende Nummer anrufen um sich den Gewinn zu sichern .

Nach Knapp 3 Minuten bei der nummer 0900-1009991 ist man natuerlich einiges an Geld los, auf den Gewinn wartet man vergebens.

Diese Abzock masche ist hier in Deutschland aber Illegal ergo nicht erlaubt, daher sollten sich betroffene sofort bei der Bundesnetzagentur melden ( email adresse : rufnummernspam@bnetza.de ) und eine Sperrung der Nummer 9001009991 verlangen und zugleich fordern, ein rueckwirkendes Inkasso- und Rechnungslegungsverbot zu verhaengen.

Weitere infos gibt es unter computerbetrug

Gruss

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Go Web Ltd. und Drahtzieher vorerst Straffrei / falscher Verbraucherschutz

Wie schon hier :”Go Web Ltd. im Visier” berichtet, wurden mehre Buero Raeume durchsucht der Firma Go Web Ltd. auch bekannt als Online Content Ltd. , man ermittelte gegen Michael B. den Hintergrund mann, nun kam aber die Antwort vom Landgericht Frankfurt :

Die 27. Strafkammer des Gerichts lehnte die Eröffnung einer Verhandlung gegen Betreiber von so genannten Abofallen ab. Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei kein Betrug ersichtlich, heißt es. Andere Gerichte, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte kommen da zu anderen Bewertungen.

quelle : netzwelt

Das Soll den Leuten natuerlich nun keine angst machen und ist auch kein Freifahrschein fuer Nutzlos Deinste , bei Computerbetrug.de kann man folgende Aufklaerung dazu lesen :

Das Landgericht Frankfurt will keinen Betrugsprozess gegen zwei Betreiber von Abofallen im Internet führen. Für tausende Opfer der Online Content Ltd. und NetContent Ltd. scheint das ein Schlag ins Gesicht zu sein. Dabei ist die Entscheidung kein Freibrief für Internet-Abzocker – ganz im Gegenteil. Eine Analyse von Computerbetrug.de.

Die Meldung, veröffentlicht zunächst bei heise.de, klang schier unglaublich. Endlich hatten die Strafanzeigen, die regelmäßig gegen Betreiber dubioser Internetseiten erstattet werden, zu einem Erfolg geführt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhob Anklage gegen Michael B., den ehemaligen “Director” der NetContent Ltd., und Katarina D., Chefin der Nachfolgefirma Online Content Ltd.

Und dann das: Die 27. Kammer des Landgerichts lehnte es ab, das Hauptverfahren gegen die beiden Beschuldigten zu eröffnen.

Michael B. und Katharina D. hatten auf berüchtigten Internetseiten wie routenplaner-server.com, gehalts-rechner.de, every-game.com oder vorlagen-archiv.com Betroffene dazu gebracht, ihre persönlichen Daten einzutragen, um bestimmte Dienste nutzen zu können. Dass dies etwas kosten soll, wurde hinter einem Sternchen-Hinweis versteckt: Ganz unten auf den Seiten und nur durch Scrollen erreichbar, wurde über die entstehenden Kosten informiert.

Wenig später bekamen die Opfer dann Rechnungen, weil sie sich angeblich für das Abonnement angemeldet hätten.

Für normale Internetnutzer ist so etwas – klar – Abzocke und Betrug. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft sah das so. Sie erhob gegen die beiden Drahtzieher Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Doch die Frankfurter Strafrichter sahen das anders. Sie lehnten es ab, den Prozess zu eröffnen.

“Sozialethisch fragwürdig und zivilrechtlich angreifbar”

“Mag das Verhalten der Angeschuldigten auch sozialethisch fragwürdig, verbraucherfeindlich sowie zivilrechtlich und wettbewerbsrechtlich (…) angreifbar sein, und sich zudem in einer rechtlichen Grauzone bewegen, ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist hierin jedoch – jedenfalls im Rahmen der vorliegend angeklagten Fallkonstellationen, bei denen die Nutzer die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben – nicht zu sehen”, heißt es wörtlich in dem richterlichen Beschluss.

Zwar spreche vieles dafür, dass auf den Seiten die Kostenpflichtigkeit verschleiert wurde. Auch sei es wohl tatsächlich so, dass viele Betroffene den versteckten Kostenhinweis nicht gesehen hätten, so das Gericht. Trotzdem hätten B. und seine Mittäter die Kostenpflicht ja “in welcher Form auch immer” angeführt. Bevor man im Internet seine persönlichen Daten einträgt, müsse man eben etwas genauer hinsehen, meinten die Juristen. Und durch den Scrollbalken rechts an der Seite hätte man erkennen können, dass weiter unten noch etwas Wichtiges folgen könnte.

Kein Betrug also. Damit kein Prozess. Und keine Strafe für zwei Menschen, die seit Jahren deutsche Internetnutzer zu Tausenden in Angst und Schrecken versetzen und um ihr Geld bringen.

Ist der organisierten Internet-Abzocke damit Tür und Tor geöffnet?

Nein. Denn ein Freibrief für Abofallen im Internet ist die Frankfurter Entscheidung nicht. Aus einer ganzen Reihen von Gründen:

1. Das letzte Wort in dem Fall ist noch nicht gesprochen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrem Betrugsverdacht. Sie prüft jetzt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegt. Das Ziel: Den beiden Beschuldigten soll doch noch der Prozess gemacht werden.

2. Strafrecht ist nicht Zivilrecht. Verbraucherschützer predigen es immer wieder: Nicht jede Abzocke ist auch strafrechtlich greifbar. Auch wenn die Anklage gegen die Verantwortlichen von Online Content Ltd. und NetContent Ltd. aktuell nicht zugelassen wurde, heißt das noch lange nicht, dass nun auch die Rechnungen bezahlt werden müssen – im Gegenteil. Erst im Dezember bescheinigte das Oberlandesgericht Frankfurt den Abofallen-Abzockern eine “arglistige Täuschung” ihrer Kunden. Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun. Abzocke bleibt Abzocke – ganz unabhängig von einer strafrechtlichen Wertung. Das haben auch die Frankfurter Strafrichter in ihrer aktuellen Entscheidung deutlich gesagt.

3. Die Verdächtigen haben längst neuen Ärger. Ob NetContent Ltd., Online Content Ltd. oder neuerdings nun Go Web Ltd. – die Masche und (auch auch die mutmaßlichen Drahtzieher) bei diesen Firmen sind immer dieselben. Und die Fahnder bleiben ihnen auf den Fersen. Erst vergangene Woche stand bei Michael B. und weiteren Mitgliedern seiner Gruppierung wieder die Staatsanwaltschaft vor der Tür und durchsuchte alles. Verdacht diesmal: Die Daten argloser Webseitenbesucher sollen missbraucht worden sein, um abzukassieren.

Zusammengefasst also: Die Entscheidung der 27. Frankfurter Strafkammer ist ärgerlich und für den Glauben an den Rechtsstaat nicht unbedingt förderlich. Dennoch sollten sich Opfer der organisierten Abzocke mit Abofallen im Internet keinesfalls beeindrucken lassen. Denn zum einen stehen die Drahtzieher weiterhin im Visier der Justiz. Zum anderen haben sie praktisch keine Chance, an das Geld hereingelegter Internetsurfer zu kommen – außer, die Opfer geben es ihnen freiwillig.

Auch sollte man im Moment sehr aufpassen auf der suche nach Verbraucherschutz Portalen, den auch dort scheinen sich manche einfach mal Berufen zu sehen sich als Verbraucher schuetzer zu Betiteln, und so entstand die Sache “Marco Born – Verbraucherschutz Internet Verein”

Das dort auf Seiten die er betreut ( es ist kein Wirklich eingetragener Verein wir konnten dazu keinerlei bestaetigungen finden ) vor echten Verbraucherschutz Portalen Gewarnt wurde, und auf Seiten verwiesen wurden waren zu unserieoesen Heimarbeits Seiten , siehe dazu auch bericht bei nicht-abzocken

mit billigen tricks wurde versucht suchende die z.b. nach nicht-abzocken.eu suchten auf Nicht-Abzocken.tv zu hohlen.

Zitat von nicht abzocken. eu

Hintergrund dieser Warnung ist die Tatsache, dass der Verbraucherschutz Internet Verein für Firmen Werbung macht und Empfehlungen abgibt, die bereits mehrfach negativ aufgefallen sind.

Hierzu zählt z.B die Firma

ICG International Company Global-FX
eBook-Shop Center and GLO-MAIL Service & Support

Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8
90402 Nürnberg

Inh: Marta Barabach

Diese Firma wurde unlängst mit der Auszeichnung “Das schwarze Schaf” bedacht. dennoch wird es auf der Seite des Verbraucherschutz Internet Verein kräftigst empfohlen. Wir zitieren:

“Vertrauenswürdig, gut geführter, angesehener und ausgezeichnet organisierter Service & Support-Betrieb + eBook-Shop (Einzelunternehmen)! Wir hatten Gelegenheit uns persönlich davon zu überzeugen. Kein Network, kein MLM und auch kein ähnliches oder unseriöses System!”

Das sagt man auf der Webseite “Das schwarze Schaf” dazu:

“Vorgang: Bequem von zu Hause aus arbeiten und mit leichter PC-Arbeit Geld verdienen – dies bietet die Firma Global-FX auf ihrer Website glo-mail.info an. Wie P4M in diesem Monat jedoch gemeldet wurde, scheint das auf den ersten Blick verlockende Angebot aber weder lukrativ noch seriös zu sein.

In unserem Malware_dialerdomains Filter haben wir diese falschen Verbraucherschutz links von Marco Born schon eingetragen, damit man nicht dort versehentlich landet und dort falsche Informationen bezieht .

Kann diesen hier Abonnieren : Filterliste abonnieren

Warnung fuer Malware_dialerdomains : Diese Liste sollte nicht mit Firefox 2 benutzt werden! Es wird nur in Firefox 3 ausreichend schnell verarbeitet, und selbst dann muss man eine Verzögerung von 3-4 Sekunden beim Start und Beenden des Browsers hinnehmen. Eine nennenswerte Verzögerung beim Browsen wird es dagegen nicht geben.

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