Schlagwort-Archive: Adressbuchschwindel

Dubioses Branchenverzeichnis im Internet

Mit zweifelhaften Methoden versucht ein Düsseldorfer Unternehmen Gewerbetreibende dazu zu bringen, sich in einem Online-Branchenverzeichnis eintragen zu lassen. Der Haken ist erst im (sehr) Kleingedruckten zu finden: Wer auf das Angebot eingeht, muss mit Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen.

quelle : badische-zeitung.de

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Vorsicht vor gelbes-branchenbuch.info

Ein neuer Anbieter auf dem Gebiet der Brancheneintragsdienste macht von sich reden. Nach gelbesbranchenbuch.com tritt nun vermehrt gelbes-branchenbuch.info auf den Markt. Augenscheinlich gehören beide Anbieter nicht zusammen, haben aber das gemeinsame Geschäftsfeld: Die Abzocke von Unternehmern.

Derzeit erhalten Unternehmer offenbar in ganz Deutschland Faxe, die von der Nummer 069 25577018 versandt werden. “Gelbes Branchenbuch Region Hannover” steht dort beispielsweise ganz groß drauf. Daneben in einem Kasten ist zu lesen “- bitte mit korrekten Daten zurück -” Darunter wird zur Eile gemahnt: “Bitte zurück bis spätestens 08.10.2010 per Fax an 069-25577018″. Darunter folgt ein Satz, der sehr viel Geld kosten könnte, wenn man ihn nur flüchtig liest und das untenstehende Formular ausfüllt.

quelle : danielgrosse.com
via abzocknews.de

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Warnung: Abzockerei durch Gewerbeauskunft-Zentrale

Eine sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale schreibt derzeit verstärkt Vereine und Gewerbe-treibende auch im Raum Gerolzhofen an und erhebt ganz unverdächtig Daten, wie verschie-dene Anrufe in der Redaktion zeigen. Allerdings steckt eine andere Absicht dahinter, die dem jeweiligen Verein teuer zu stehen kommen kann.

Quelle : mainpost.de

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Online-Nepp: Vorsicht vor dem “online-branchenverzeichnis.at”

Online-Nepp: Vorsicht vor dem “online-branchenverzeichnis.at”Die nächste Welle der Abzockerei mit dubiosen Online-Verzeichnissen hat Österreich erreicht. Die spanische IHG Business Data SL mit Postfachadresse im Salzburger Ort Wals-Himmel-reich beschickt derzeit Unternehmer und Selbständige unaufgefordert mit fragwürdigen Formularen. IHG bedient sich dabei des Direct Mailing-Services Info.Mail der Post AG.
Quelle: Wirtschaftsblatt.at / Zum Artikel
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WFG warnt vor Abzocke durch dubiose Verzeichnishändler

WFG warnt vor Abzocke durch dubiose VerzeichnishändlerUnter dem Titel „Tourismusverzeichnis.info – Reise & Fremdenverkehr Westerwaldkreis“ ver-suchen derzeit offenbar dubiose Verzeichnishändler Geschäfte zu machen. Mit der Bezeich-nung, so die WFG, solle dem Ganzen ein offizieller Anstrich gegeben werden und es werde suggeriert, dass man den schon bestehenden Eintrag nur bestätigen muss.
Quelle: Ak-Kurier.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Die Abzocke mit dem Branchenbuch

Ein „neuer alter Stern am Himmel der Branchenbuch-Abzocker“ – glänzt er jetzt auch über dem Landkreis Diepholz? Die Firma GWE-Wirtschaftsinformation, die von der Polizeidirektion Husum diesen wenig schmeichelhaften Beinamen verpasst bekam, möchte jedenfalls von den Betreibern der Gaststätte Lampe in Bassum 596,06 Euro dafür haben, dass sie die Gaststätte in ihr Internetregister www.gewerbeauskunft-zentrale.de aufgenommen hat. Bernd und Helga Lampe hatten jedoch niemals einen Auftrag dafür erteilt.

Quelle und vollstaedniger Bericht : Kreiszeitung.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Warnung! Vermeintlicher Gratiseintrag in Branchenverzeichnis

Warnung! Vermeintlicher Gratiseintrag in BranchenverzeichnisViele Mitgliedsbetriebe erhielten in letzter Zeit per Fax ein befristetes Angebot zu einem vermeintlichen Gratiseintrag in ein Branchenverzeichnis, das ausgefüllt an eine bestimmte Faxnummer retourniert werden soll. Ein derartiges Formular erweckt auf Grund der Abbildung von Länderwappen den Anschein, von einer behördlichen Stelle zu stammen. Liest man im Kleingedruckten genauer nach, erfährt man, dass es […] [abzocknews.de]

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Dreiste Abzocke durch ein Gebührenverzeichnis des Bundes

Aufmerksame Berliner haben der Verbraucherzentrale Berlin ein Schreiben zur Verfügung gestellt, in dem ein „Gebührenverzeichnis des Bundes (GVZB)“ mit einer Postfachadresse in Köln und unter Angabe eines Aktenzeichens sowie einer Fristsetzung von den Angeschriebenen dreistellige Euro-Beträge für die Anmeldung von Rundfunk- und Televisionsgeräten fordert.

Frecherweise ist ein Überweisungsträger gleich beigelegt. Bei nicht fristgemäßer Anmeldung werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren angedroht.

quelle: umweltruf.de

gefunden bei : abzocknews.de

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Akte 09 – Die Abzocke: Deutsche Gewerbe Verwaltung / Deutsche Marketing Service ( Video )

Tarnen, tricksen, abkassieren:
Wer jetzt auch an Ihr Bankkonto will ..

Die Seite “Proben-Register.net” ist nicht
nur bei vielen AKTE-Zuschauern der Aufreger!

Verantwortlich für die Abzock-Seite:
Christian M. mit seiner Firma Connexx Services ..

Jetzt hat Christian M. eine neue Firma:
Mit einer nicht ganz neuen Geschäftsidee:
Unter dem Namen ‘Deutsche Gewerbeverwaltung’,
kurz DGV, bietet er Unternehmen einen Eintrag in
seinem Internetregister an. Die Schreiben haben
einen sehr offiziellen Charakter ..

Experten erkennen gleich auf einem Blick:
Es handelt sich um ein “rechnungsähnliche
Angebotsschreiben”, die Masche nennt sich
auch schlicht ‘klassischer Adressbuchschwindel’..

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Anfechtung wegen Täuschung bei Adressbuch-betrug auch bei eigener Mitschuld noch möglich

LG Fulda, Beschluss vom 20.02.2009, Az. 1 S 177/08
§§ 142, 123, 124 BGB

Das LG Fulda hat entschieden, dass bei einem so genannten Adressbuchschwindel auch dann eine Anfechtung wegen Täuschung möglich ist, wenn der “Angeschwindelte” selbst mitverantwortlich für seinen Reinfall ist. Nach Angaben des Beklagten, der zur Zahlung einer Jahresgebühr von ca. 1.500,00 EUR für einen Anzeigenvertrag aufgefordert worden war, habe ein Mitarbeiter der Klägerin ihn angerufen und ihm vorgegaukelt, es würde sich um eine Anzeige im Gemeindeblatt für 210,00 EUR handeln. Ein Vertreter der Klägerin, der den Beklagten persönlich aufsuchte, habe dasselbe behauptet. Inhaltlich wurde jedoch ein Vertrag für eine Anzeige in einer anderen, überregional erscheinenden Broschüre abgeschlossen, an der der Beklagte in dieser Form kein Interesse hatte und die zudem einen vielfach höheren Preis als angenommen verursachte. Das mit “Widerspruch” betitelte Schreiben des Beklagten akzeptierte das Gericht als Anfechtung. Zwar bestritt die Klägerin die angeblich telefonisch und vor Ort gemachten Aussagen der Mitarbeiter. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreichend war und seitens der Klägerin nähere Angaben zur Sachverhaltsaufklärung hätten getätigt werden müssen. Aus diesem Grund ging das Gericht von einer Täuschung aus. Die Sorglosigkeit der Beklagten selbst, die den Hinweis auf der Vertragsurkunde, dass die Broschüre nicht in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen oder Behörden herausgegeben werde, nicht beachtet habe, hebe das Anfechtungsrecht wegen Täuschung nicht auf. Die Usächlichkeit der arglisitigen Täuschung für eine Entscheidung werde nicht negiert, wenn die andere Partei die Täuschung erleichtere.

quelle: damm-legal.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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