Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.
“Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.”
Ein Düsseldorfer Unternehmen gibt sich einen behördlichen Anschein und macht damit Kasse bei gutgläubigen Geschäftsleuten: In Kassel fielen etwa 250 Firmen auf dessen 1100 Euro teures Angebot für einen zweijährigen Adresseintrag auf der Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de herein.
Und weiter geht’s mit den grotesken Rechnungen für nutzlose Einträge in unbekannte Online-Verzeichnisse. Dieser Tage erhalten Unternehmen, die offenbar vor einiger Zeit ein Fax von mein-branchenverzeichnis.info unterschrieben hatten, eine Rechnung.
Der erkennende Senat stellt klar, dass die Verwendung von Formularen, die so aufgemacht sind, daß für den “flüchtigen” Leser der wahre Charakter des Schreibens (nämlich=Angebot) nicht zu erkennen ist, gegen die Regeln des UWG verstösst.
Die Dortmunder Kanzlei «Schlüter Graf & Partner» hat den Spieß umgedreht und die «wegen Adressbuchschwindels bekannte Gewerbeauskunft-Zentrale» auf Zahlung einer Vergütung für die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Daten verklagt. Zuvor hatte die Kanzlei ein ihr von dem Unternehmen zugesandtes Angebotsschreiben für einen Online-Branchenbucheintrag in einem kleinen aber entscheidenden Punkt geändert und zurückgeschickt.
Bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Wittlich häufen sich erneut Anfragen wegen der sog. Gewerbeauskunfts-Zentrale. Die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH versendet zurzeit Erfassungsbögen an Gewerbebetriebe, Kindergärten, Schulen etc., mit der Aufforderung die fehlenden oder falschen Angaben zu ergänzen bzw. zu korrigieren.
Die Betreiber der Website diegewerbeseiten.com versuchen, Firmen mit einem Fax in eine Kostenfalle zu locken. Folgt man der Aufforderung, seinen Eintrag im Branchenbuch zu aktualisieren, schließt man einen Dreijahresvertrag ab. Dadadurch entstehen jährlich Kosten von 960 Euro.
Nach der Eintragung seines Handelsgewerbes im Handelsregister erhielt ein Betroffener einen amtlich aussehenden Brief, in dem er zur Zahlung von 438,08 € – scheinbar für die Veröffentlichung auf handelsregister.de – aufgefordert wurde. Den Brief zierte gleich oben links eine Hälfte des Bundesadlers mit einem schwarz-rot-goldenen Balken.
Die Stadt und ihre Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFMG warnen vor Abzockern, die versuchen, Ausstellern der alle zwei Jahre in Gladbach stattfindenden Ausbildungsmesse „Beruf konkret“ Werbeeinträge zu verkaufen.