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Abofallen dürfen Mozilla-Produkte nicht mehr anbieten! Urteil des Landgerichts Hamburg

Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt:

Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte “Firefox” (Browser) und “Thunderbird” (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben.

Quelle : klawtext

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