Schlagwort-Archive: Allgemein

Bundesnetzagentur stoppt Telefon-Abzocke mit Schweinegrippe

Betrüger forderten Verbraucher telefonisch dazu auf, eine teure 0900er-Hotline anzurufen. Dort sollten sie persönliche Informationen zum H1N1-Virus erhalten. Stattdessen lieferte die Bandansage aber nur allgemeine Aussagen zum Thema.

Die Bundesnetzagentur hat eine illegale Telefon-Hotline zum Thema Schweinegrippe gesperrt. “Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zahlreiche Verbraucher erhielten nach eigenen Angaben – auch nachts – einen Telefonanruf eines vermeintlichen “Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung”. Hierbei wurde die Berliner Rufnummer 030 / 20 17 99 48 übertragen. Eine Ansage täuschte vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die teure Rufnummer 0900 / 100 01 84 anzurufen.

Unter dieser Nummer waren per Ansage jedoch lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Abo-Abzocke im Internet

Die Abzocke mit vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten nimmt weiter zu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in diesem Jahr bereits 15.000 Anzeigen von Opfern registriert. 2008 waren es noch 6000.

Die Masche der Abzocker ist im Prinzip immer die gleiche: Sie locken ihre Opfer mit Internetseiten, die vermeintlich kostenlose Web-Angebote zur Verfügung stellen. Ob Hausaufgaben, Rezepte oder Virenschutz – es gibt fast kein Thema, das die Fallensteller noch nicht besetzt haben.

Dass die Gratis-Downloads gar nicht kostenlos sind, verschleiern die Betreiber. Hinweise finden sich meist nur versteckt im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft wird dem arglosen Nutzer auch vorgegaukelt, er befinde sich auf einer legalen und oft auch höchst offiziellen Seite. Pünktlich zur Urlaubszeit werden beispielsweise USA-Reisende, die der neuen Online-Meldepflicht nachkommen wollen, auf Seiten gelockt, wo für den kostenlosen Antrag satte 50 Dollar verlangt werden. Besonders beliebt bei den Abzockern sind auch Kinder und Jugendliche. Sie werden mit Hausaufgabenhilfe und Blümchenerotik geködert. Aktuell melden sich vermehrt Opfer, die auf www.mein-erstes-mal.net reingefallen sind.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

Share

Das Schwarze Schaf im Juli 2009

OpSec Security GmbH Vergibt das Schwarze Schaf im Juli an die Firma Funmobile 8383 Copyright Management aus Hong Kong .

Die Masche des Schwarzen Schafes: Durch eine Benachrichtigung auf Facebook über einen IQ-Test, den angeblich auch schon Freunde gemacht haben, wurden Verbraucher – wie OpSec in diesem Monat von Usern gemeldet wurde – von der Firma Funmobile 8383 Copyright Management, die ihren Sitz in Hongkong hat, auf die Seite gelockt. Der Test besteht aus nur wenigen Fragen, wie z. B. „Wer war der erste Mann auf dem Mond?“. Um das Testergebnis zu erhalten, muss man sein Geschlecht, seine Mobilfunknummer und den Namen seines Mobilfunkanbieters angeben.

. . . . . . .

Die böse Überraschung folgte jedoch erst mit Erhalt der Mobilfunkrechnung. Wöchentlich wurden den Nutzern teure SMS von der Firma Funmobile 8383 Copyright Management berechnet. Dass der Test jedoch kostenpflichtig ist bzw. man dafür ein Abo abschließen muss, war für die Nutzer vorher nicht auf Anhieb ersichtlich, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite erst beim Scrollen zu finden sind. Zudem sind sie in einen sehr klein gedruckten Fließtext eingefügt, der blass und damit sehr unauffällig ist.

quelle : das-schwarze-schaf.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

quelle:  heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Internet-Mobbing an Schulen (Videos)

Wie schon mal bei Akte 09 berichtet wurde und gestern am 29.06.2009 bei Akte Schicksal, wird es immer schwieriger seine Kinder zu schuetzen, den auch sie leiden oft Qualen durch das Internet, Stichwort Schueler VZ , Mein VZ und sonstige “Soziale Netzwerke” ( “Social Networks” ), Mobbing haelt dort oft Einzug, wie auch Drohungen, blosstellungen, Pornografisches Material etc.

Auf Schueler VZ steht dann in deren AGB so etwas nettes :

Wenn Du also jünger als zwölf (12) Jahre, kein Schüler bzw. keine Schülerin, oder wenn Du mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, mußt Du von einer Anmeldung absehen. Das gleiche gilt für den Fall, daß Du die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der von Dir angegebenen persönlichen Daten nicht in vollem Umfang verstehst.

Weiter geht es in den AGB dann so :

3.4 Der Betreiber beachtet selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, insbesondere die Vorschriften des Jugendmedienschutz-staatsvertrages (JMStV).

3.5 Soweit Nutzer auf fremde Internetseiten weiterführende Links auf schülerVZ einstellen sollten, werden diese vom Betreiber unter Umständen verfolgt und auf deren Inhalt überprüft. Sofern die fremden verlinkten Internetseiten rechtswidriges und/oder jugendgefährdenes Material jedweder Art, insbesondere im Sinne des § 4 JMStV enthalten, werden die betreffenden Links vom Betreiber gelöscht.

Nur von entfernen oder vorbeugen von Pornografischen Materials ist leider da gar nichts zu sehen, alleine was es dort fuer Gruppen namen gibt, ist mehr als bedenklich.
Fuer Eltern ist es hier Wichtig mit seinen Sproesslingen zu Reden und darueber zu Diskutieren, was auf solchen Social Networks zu finden ist, aber auch generell im Netz.

Was passieren kann etc. sieht man in den etwas aelteren Akte 09 Videos

Teil 2.

Share

BKA-Mails mahnen Bussgeld an. ! Warnung!

Nicht die neuste Methode, das gab es schon mal vor laengerer Zeit, scheint aber wieder Modern zu werden , damals war es nur so , das man angeblich noch einmal die Akte im Anhang pruefen sollte und dazu die zip datei offnen sollte, was natuerlich ein unschoener Virus war.

Das Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten E-Mails mit dem Behördenabsender. Darin geht um eine angebliche Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen.

Das BKA warnt vor E-Mail-Betrug
Wie die Behörde am Samstag mitteilte, sind derzeit betrügerische Mails mit dem Betreff „Bundeskriminalamt“ im Umlauf, der angebliche Absender ist das BKA. „Diese E-Mails stammen nicht vom BKA“, erklärte die Behörde in Wiesbaden.

Der Inhalt der gefälschten Mails besagt demnach, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein „Bußgeld“ auf ein in der Mail angegebenes Konto zu überweisen. Die geforderte Überweisung sollte keinesfalls vorgenommen werden, warnte das BKA.

Wer aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet hat, soll sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und sich möglichst umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen. Das BKA wies ausdrücklich daraufhin, dass die Behörde Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt.

Quelle : focus.de zum Artikel hier klicken.

Share