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iPhone-Apps: Schnüffelnde Anwendungen

Forscher an der TU Wien haben eine neuerliche Studie zum Datenschutz bei iPhone-Apps durchgeführt. Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen wurden dabei neben offiziellen App-Store-Anwendungen auch solche im alternativen Download-Dienst Cydia erfasst. Dabei fanden die Wissenschaftler heraus, dass bis zur Hälfte aller Anwendungen Informationen verwertet, mit denen Nutzer ohne ihr Wissen ausgespäht werden können, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.

In ihrer Studie, die in der kommenden Woche auf dem Network and Distributed System Security Symposium vorgestellt werden soll, untersuchten Manuel Egele von der TU Wien und drei Kollegen gut 1400 Apps für iPhones. Die gute Nachricht: Nur 36 Anwendungen griffen sofort auf die Ortsdaten des Nutzers zu, ohne diesen darüber zu informieren, was jedoch sowieso nur bei Cydia-Programmen möglich ist. Nur fünf Apps durchforsteten sogleich dessen Adressbuch – ebenfalls ohne Abfrage. Über die Hälfte der untersuchten Apps schickte allerdings die Gerätenummer – eine 40-stellige Hexadezimalzahl, die ein iPhone zweifelsfrei identifiziert – ins Netz.

Quelle : heise.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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FDP will Vorratsdatenspeicherung bald abschaffen

Die FDP hat es sich laut einem Artikel der ‘Osnabrücker Zeitung’ zum Ziel gesetzt, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bei der Telekommunikation im Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit kippen zu wollen.

Abgesehen davon sprechen sich die Liberalen gegen die Online-Durchsuchung von Computern und gegen das Gesetz für Internet-Sperren in einem 17-seitigen Eckpunktepapier aus. Als Alternative zur anlasslosen Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten sympathisiert die FDP mit dem als Quick-Freeze bezeichneten Verfahren.

quelle : winfuture.de

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