Schlagwort-Archive: Amt

“Fachregister Wirtschaft und Unternehmen” ist Abzocke der Adressbuch-Mafia

In vermeintlich amtlicher Aufmachung kommt das Schreiben daher, überschrieben mit „Fach-register Wirtschaft und Unternehmen“. „Hiermit erfolgt die turnusmäßige Kontrolle der gespei-cherten Grunddaten ihres Unternehmens“, lesen die Geschäftsinhaber und Gewerbetreibende.

Quelle : wiesbadener-kurier.de

via abzocknews.de

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Wenn Mieter Ärger machen-Warnschuss muss sein

Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).

Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Heizstrom zu teuer: Kunden kriegen Millionen zurück

Mit Strom zu heizen ist teuer. Das liegt auch daran, dass es auf dem Markt kaum Konkurrenz gibt. Nach dem Willen des Bundeskartellamts soll sich das jetzt ändern. Zunächst einmal bekommen 530.000 Kunden Geld zurück.

Rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Strom, 530.000 von ihnen können jetzt mit Rückzahlungen rechnen. Nach einem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts müssen 13 Versorger insgesamt 27,2 Millionen Euro an ihre Kunden zurückerstatten. Doch auch die übrigen Heizstrom-Kunden können künftig mit Verbesserungen rechnen: Der Heizstrommarkt soll transparenter werden und langfristig sollen die Kunden ihren Versorger auch wechseln können.

quelle : n-tv.de

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Wer im Internet bestellt, muss auch zahlen können

Wettringen. Wer Hartz-IV-Empfänger ist und kein Guthaben auf dem Konto hat, begeht Betrug, wenn er sich Waren im Internet bestellt, die er nicht bezahlen kann. Wer zusätzlich den Offenbarungseid geleistet hat und unter doppelter Bewährung steht, riskiert bei einer solchen Bestellung sogar den Einzug ins Gefängnis. Diese Erfahrung machte am Montag ein 28-jähriger Wettringer vor dem Strafgericht in Steinfurt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in der Zeit vom 16. bis 23. September 2008 vier Bestellungen mit einem Gesamtwert von 320 Euro vorgenommen zu haben. Außerdem soll er sowohl am 12. Juni als auch am 16. Juni 2009 bei einem namhaften Unternehmen für Bestecke und Küchenutensilien zwei Pfannen für 123 Euro bestellt, erhalten, aber nicht bezahlt haben.

quelle und vollstaendiger Bericht : ivz-online.de

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Schwarz-gelber Betrug am Wähler: Sozialer Kahlschlag statt »mehr Netto vom Brutto«

Schwarz-gelber Betrug am Wähler: Sozialer Kahlschlag statt »mehr Netto vom Brutto«Die amtierende Bundesregierung, das ist seit gestern offensichtlich, ist durch einen ausgemachten politischen Schwindel an die Macht gekommen. Statt, wie in den zentralen Aussagen Merkels und Westerwelles vor der Bundestagswahl 2009 versprochen, den Bürgern »mehr Netto vom Brutto« zu verschaffen, hat die schwarz-gelbe Koalition gerade das ganze Gegenteil beschlossen. Nach dem größten Kahlschlag-Programm der deutschen […] [abzocknews.de]

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Polizeistatistik: Mehr Internetkriminalität, weniger Kinderpornos

Im Unterschied zum Trend bei der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung wies der Bereich Cybercrime im vergangenen Jahr steigende Fallzahlen auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (beide CDU) am heutigen Dienstag in Berlin vorstellten, verzeichnet 206.909 Delikte im Internetbereich. Im Jahr 2008 markierten die Ermittler noch 167.451 Straftaten mit der Sonderkennung “Tatmittel Internet”. Das entspricht einem Zuwachs um 23,6 Prozent. 82 Prozent der Online-Kriminalität entfallen auf Betrugsdelikte, wobei es mit einem Anteil von 37,6 Prozent vor allem um Waren geht.

Erneut stark zurückgegangen auf 2,9 Prozent ist der Anteil des Internets an der Verbreitung pornographischer Schriften.  2008 lag der Wert noch bei 6,2 Prozent. Der Teilbereich des Besitzes und der Beschaffung von Kinderpornographie schrumpfte insgesamt im Jahr 2009 ebenfalls. Verzeichnet sind 3823 Fälle, was einem Minus von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Tendenz deckt sich mit jüngsten Stimmen aus der Wissenschaft, wonach der in der Debatte um Websperren viel beschworene “Massenmarkt im Web” für Kinderpornographie nicht existiert.

quelle : heise.de

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Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern. Das Amtsgericht Leipzig kommt in seinem Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010) zu dem Ergebnis, dass es bei den vermeintlichen Kunden von outlets.de nicht zu einem wirksamen Vertragschluss gekommen ist. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, für diesen nutzlosen Dienst zu zahlen.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, … und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab – und muss folglich auch nichts bezahlen.

… Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. …

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

[antiabzockenet]

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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.

Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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