Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
Eine Frau, die wegen Porno-Streamings bei Redtube abgemahnt wurde, hat vor Gericht bestätigt bekommen, dass die Archiv AG keine finanziellen Ansprüche gegen sie hat. Das Gericht hat auch eine wichtige grundsätzliche Aussage zum Streaming gemacht.
Quelle und vollständiger Bericht: golem.de
Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:
Die Abzocke am Telefon wird immer dreister. Jüngst wurde einem offenbar älteren Herrn aus Lahnstein bei Nichtzahlung sogar mit Haftbefehl gedroht. Der Mann wandte sich an die Verbraucherzentrale, die wiederum unsere Zeitung über den Fall informierte. Danach soll ein Anrufer behauptet haben, er rufe vom “Amtsgericht Dortmund” an, weil dort eine Rechnung aus einem Gewinnspielvertrag in Höhe von 480 Euro vorliege.
Quelle: rhein-zeitung.de /Zum Artikel
Facebook rund 901 Millionen monatlich aktive Nutzer angemeldet, laut den Betreibern, so sollte man auch meinen das Facebook ein wenig auf die Nutzer acht gibt bei Verstoessen von Firmen sehr schnell reagiert und ggf. diese z.b. von den Werbe Anzeigen schnell generell dort sperrt, aber wohl falsch Gedacht.
Den im moment geht folgende Werbeanzeige bei Facebook rum, wobei was heisst sie geht rum, sie wird geschaltet bei Facebook und sieht wie folgt aus :
geben wir die Adresse grosshandel-exclusiv.de in dem Browser ein, werden wir weiter geleitet an die Adresse : konkurswaren-katalog.de :
Ein Impressum sucht man hier aber vergebens also bleibt nur die Abfrage bei denic wer die Domain den Registriert hat und Inhaber ist :
Domain | konkurswaren-katalog.de |
Letzte Aktualisierung | 09.07.2012 |
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber: | Thomas Wachsmuth |
Organisation: | Melango.de GmbH |
Adresse: | Neefestraße 88 |
PLZ: | 09116 |
Ort: | Chemnitz |
Land: | DE |
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain konkurswaren-katalog.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.
Name: | Thomas Wachsmuth |
Organisation: | Melango.de GmbH |
Adresse: | Neefestraße 88 |
PLZ: | 09116 |
Ort: | Chemnitz |
Land: | DE |
Also die Firma Melango.de GmbH ist dafuer Verantwortlich, aber die kennen wir doch aus anderen Artikeln und auch schon hat die Melango.de GmbH Preise abgeraeumt und zwar drei mal das Schwarze Schaf, hier mal einige Artikel die sicherlich Interessant sein duerften :
Also unbekannt ist die Firma auf keinen Fall, unserer meinung nach natuerlich, aber ich denke das wird auch der geneigte Leser hier denken.
Aber zurueck zu der Seite konkurswaren-katalog.de dort wird ja einiges angeboten, wir interessieren uns fuer ein Apple iPhone 4(S) aus Konkurs meines ist leider Kaputt, ein klick bringt uns zu einer Weiteren Webseite :
Ein Impressum fehlt hier immer noch, auch irgend eine Art AGB, Datenschutz Belehrung oder etwas in dieser Art ist hier Fehlanzeige.
Auch fehlt hier eine sehr wichtige Sache und zwar, bei Melango bzw. und deren anderen Betrieb enden Seiten darf sich nur Personen gewerblichen Naturen Anmelden, und kein normaler Endverbraucher, hier extra auch noch mal extra beschrieben :
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigen Sie uns ausdrücklich, dass Sie im Sinne des BGB §14 als Unternehmer handeln. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf Melango.de zu erhalten, werden nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt.
Und das ist bei den Landingpages, bzw. Beworbenen Adressen bei Facebook gar nicht Beschrieben, man verzichtet scheinbar einfach mal darauf.
Auf dem Server konkurswaren-katalog.de liegen noch folgende andere Webseiten :
konkurswaren-katalog.de
melango.de
privatkunden.melango.de
produktverwaltung.melango.de
textvorlage.melango.de
www.melango.de
www.wir-lieben-grosshandelspreise.de
Sehr Lustig im Impressum unter der Adresse melango.de werden direkt Meldungen aller : Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!
Angepriesen mit Urteilen die fuer Melango gut ausgegangen sind, das es aber nicht immer fuer die firmen gut ausgeht, sieht man in diesem Artikel wo wir einige Artikel verlinkt haben wo es fuer die Firma Melango GmbH eines auf die Finger gab, diese Urteile fehlen komischerweise auf der Seite von Melango, hat man diese etwa vergessen mit anzugeben ? 😉
Also Augen auf, und lasst euch nicht Abzocken 😉
Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel
Verbraucherzentrale warnt vor dreister Abzocke mit Nachnahmesendungen
Die Angebote klingen verlockend: Telefonisch wird versprochen, Daten aus den Listen zahlreicher Gewinnspieleintragsfirmen zu löschen. Oder eine ‘Sperrbox’ soll vor unerwünschten Anrufen schützen. Alles Weitere erhalte man per Nachnahme. Viele Verbraucher nehmen die teuren Sendungen an und sind vom Inhalt bitter enttäuscht.
Quelle: halleforum.de / Zum Artikel
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben “zahlungsunwillige” Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
An den Geldeintreibmethoden des Inkassounternehmens bestehen durchaus Zweifel wie eine Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin …hier beschreibt. So ist derzeit strittig, ob diesem Inkassounternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung, die die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt, wirksam widerrufen wurde.
Weitere Informationen zum Thema Inkasso können …hier nachgelesen werden
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: VzSA.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via 2: Abzocknews.de
Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt.
Quelle: Verbraucherzentrale-Sachsen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Beratungsstellen informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle : verbraucherzentrale-sh.de
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.
Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.
Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.