Schlagwort-Archive: Amtsgericht

Werbeverkaufsveranstalter wegen Betruges verurteilt

Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat das Schöffengericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 50 Jahre alten Werbeverkaufsveranstalter aus Lastrup (Kreis Cloppenburg) zu fünfzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via 2: abzocknews.de

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Kaffeefahrten-Veranstalter meldet Insolvenz an

Die Firma Kaiserplus Reisen hat Insolvenz angemeldet. Der Veranstalter von betrügerischen Kaffeefahrten war auch im Kreis Tübingen in den Fokus der Fahnder geraten. Der Tübinger Rechtsanwalt Rainer Mang hatte vor dem Amtsgericht ein Urteil erwirkt.

Quelle: Tagblatt.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Firma BWL Service GmbH & Co. erloschen

Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 23/11) vom 12.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel

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Runder Tisch gegen Internetabzocke

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben.

Quelle: Blog.Beck.de / Zum Artikel

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Cyber-Diebstahl: Lady Gagas Hacker muss ins Gefängnis

Auch die Forderung, Popstars wie Lady Gaga oder Justin Timberlake vor dem Amtsgericht Duisburg zu vernehmen, hat nichts genutzt. Ein Hacker, der unveröffentlichte Songs gestohlen hat, muss ins Gefängnis.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

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#servergate: Durchsuchungsbeschluss geleakt

Zur Durchsuchung des Rechenzentrums in Offenbach vom Freitag den 20. Mai 2011, bei dem ein Großteil der Server der Piratenpartei beschlagnahmt und teilweise durchsucht worden war, wurde heute morgen offenbar der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai geleakt. Die betroffene Firma bestätigte auf unsere Anfrage hin die Authentizität des Inhalts.

Quelle: Netzpolitik.org / Zum Artikel

 

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Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

Quelle: Test.de / Zum Artikel

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Aus der Collector Dienstleistungen GmbH wird die Aequatio Dienstleistungen GmbH

Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:

 

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford

Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird…

quelle : abzocknews.de

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Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

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Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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