Schlagwort-Archive: Anspruch

Leistungsschutzrecht: Bundesrat stellt sich hinter Regierungsentwurf

Entgegen der Empfehlung des Rechts-, Kultur- und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats üben die Länderchefs in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme kaum Kritik am umstrittenen Regierungsentwurf zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Die Bundesregierung solle lediglich prüfen, ob eine Verwertungsgesellschaft mögliche Einnahmen aus dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht verteilen müsste. Bisher sieht das Regierungspapier nur einen Unterlassungsanspruch vor, gibt aber nicht vor, wie Lizenzgebühren eingetrieben und ausgeschüttet werden sollen.

Quelle: heise.de /zum Artikel

 

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Smartphone-Nutzer denken nicht mit-Hacker entdecken neuen Markt

Verbraucher gehen mit Internet-fähigen Handys weniger sicherheitsbewusst um als mit ihren Heimcomputern oder Laptops. Sicherheitsprogramme sind selten installiert. Das machen sich immer mehr Hacker zunutze, die unbemerkt Programme auf den Smartphones installieren, die dann kostenpflichtige Dienste beanspruchen. Das Geld kassieren die Hacker.

 

Quelle: n-tv.de /Zum Vollstaendigen Artikel

 

 

 

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Facebook: Melango auf dem Vormasch – Das Werbepaar der Abofalle

Facebook rund 901 Millionen monatlich aktive Nutzer angemeldet, laut den Betreibern, so sollte man auch meinen das Facebook ein wenig auf die Nutzer acht gibt bei Verstoessen von Firmen sehr schnell reagiert und ggf. diese z.b. von den Werbe Anzeigen schnell generell dort sperrt, aber wohl falsch Gedacht.

Den im moment geht folgende Werbeanzeige bei Facebook rum, wobei was heisst sie geht rum, sie wird geschaltet bei Facebook und sieht wie folgt aus :

 

quelle : http://www.facebook.com/Detektive.wie.wir

 

 

 

 

 

 

geben wir die Adresse grosshandel-exclusiv.de in dem Browser ein, werden wir weiter geleitet an die Adresse : konkurswaren-katalog.de :

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum sucht man hier aber vergebens also bleibt nur die Abfrage bei denic wer die Domain den Registriert hat und Inhaber ist :

Domaindaten

Domain konkurswaren-katalog.de
Letzte Aktualisierung 09.07.2012

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Domaininhaber: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Administrativer Ansprechpartner

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain konkurswaren-katalog.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Name: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Also die Firma Melango.de GmbH ist dafuer Verantwortlich, aber die kennen wir doch aus anderen Artikeln und auch schon hat die Melango.de GmbH Preise abgeraeumt und zwar drei mal das Schwarze Schaf, hier mal einige Artikel die sicherlich Interessant sein duerften :

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Melango bietet 100-€-Falle an

Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango

Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Amtsgericht Bochum weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück

Onlinemarktplatz Melango.de zum dritten Mal als “Schwarzes Schaf” gerügt

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Also unbekannt ist die Firma auf keinen Fall, unserer meinung nach natuerlich, aber ich denke das wird auch der geneigte Leser hier denken.

Aber zurueck zu der Seite konkurswaren-katalog.de dort wird ja einiges angeboten, wir interessieren uns fuer ein Apple iPhone 4(S) aus Konkurs meines ist leider Kaputt, ein klick bringt uns zu einer Weiteren Webseite :

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum fehlt hier immer noch, auch irgend eine Art AGB, Datenschutz Belehrung oder etwas in dieser Art ist hier Fehlanzeige.

Auch fehlt hier eine sehr wichtige Sache und zwar, bei Melango bzw. und deren anderen Betrieb enden Seiten darf sich nur Personen gewerblichen Naturen Anmelden, und kein normaler Endverbraucher, hier extra auch noch mal extra beschrieben :

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigen Sie uns ausdrücklich, dass Sie im Sinne des BGB §14 als Unternehmer handeln. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf  Melango.de zu erhalten, werden nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt.

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Und das ist bei den Landingpages, bzw. Beworbenen Adressen bei Facebook gar nicht Beschrieben, man verzichtet scheinbar einfach mal darauf.

 

Auf dem Server konkurswaren-katalog.de liegen noch folgende andere Webseiten :

 

konkurswaren-katalog.de

melango.de

privatkunden.melango.de

produktverwaltung.melango.de

textvorlage.melango.de

www.melango.de

www.wir-lieben-grosshandelspreise.de

 

Sehr Lustig im Impressum unter der Adresse melango.de werden direkt Meldungen aller : Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!

Angepriesen mit Urteilen die fuer Melango gut ausgegangen sind, das es aber nicht immer fuer die firmen gut ausgeht, sieht man in diesem Artikel wo wir einige Artikel verlinkt haben wo es fuer die Firma Melango GmbH eines auf die Finger gab, diese Urteile fehlen komischerweise auf der Seite von Melango, hat man diese etwa vergessen mit anzugeben ? 😉

Also Augen auf, und lasst euch nicht Abzocken 😉

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Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.

Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Datenschutzversprechen nicht eingelöst: Aigner kritisiert Facebook

Ilse Aigner sieht das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook mit dem angestrebten Börsengang beim Datenschutz noch stärker in der Pflicht. “Als börsennotiertes Unternehmen muss Facebook umso mehr den Anspruch erfüllen, sich an Recht und Gesetz zu halten – und zwar nicht nur in den USA, sondern auch auf wichtigen Auslandsmärkten wie Deutschland”, sagte Aigner. Bisher habe Facebook schon viele Datenschutzverbesserungen angekündigt, aber nur wenig eingelöst.

Die Ministerin unterstützte die Pläne der EU-Kommission, die Nutzerrechte zu stärken. “Jeder sollte jederzeit und selbstbestimmt seine persönlichen Daten löschen können, insbesondere Daten, die er selbst bei Sozialen Netzwerken eingestellt hat.” Wichtig sei zudem die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.

 

Quelle: N-tv.de

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Veröffentlichung personenbezogener Daten in Internetforum kann gerechtfertigt sein

Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).

Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.

Quelle: heise.de

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Verbraucherzentrale rät: Von Entwurf einer Klageschrift nicht einschüchtern lassen

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben “zahlungsunwillige” Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.

An den Geldeintreibmethoden des Inkassounternehmens bestehen durchaus Zweifel wie eine Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin …hier Link öffnet in neuem Fenster beschreibt. So ist derzeit strittig, ob diesem Inkassounternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung, die die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt, wirksam widerrufen wurde.

Weitere Informationen zum Thema Inkasso können …hier nachgelesen werden

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle: VzSA.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via 2: Abzocknews.de

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Facebook will Zuckerberg-Kläger Betrug nachweisen

Im Streit mit einem ehemaligen Geschäftspartner, der Anspruch auf die Hälfte an Facebook erhebt, glauben Anwälte von Firmengründer Mark Zuckerberg, den entscheidenden Beweis für einen Betrug gefunden zu haben.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Downloads: Internetnutzer tappen in Fallen

“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Mz-web.de / Zum Artikel

Via : Abzocknews.de

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